Armin Arpagaus, Sozialpädagoge und Heimleiter, führte einen Titel ohne Diplom, trat als Vertreter einer Stiftung auf, die es gar nicht gibt, und wurde erstinstanzlich wegen Freiheitsberaubung verurteilt. Dies beschrieb unlängst der Beobachter.
Noch viel heftigere Vorwürfe sieht nun das Thurgauer Obergericht als erhärtet an: Es verurteilte Arpagaus wegen Freiheitsberaubung zu 30 Tagessätzen Busse und verdoppelte damit die Strafe der ersten Instanz. Grund: Arpagaus habe eine 17-jährige Bewohnerin seines privaten Heims «Haus Chance» gegen ihren Willen und unter Anwendung von Gewalt mit dem Auto in eine Pflegefamilie bringen wollen, ohne die nötige behördliche Bewilligung.
Gründe für das scharfe Urteil der Oberrichter: Arpagaus’ «fehlende Professionalität», und dass «wohl zu Recht von einem wirtschaftlich orientierten Netzwerk von Pflegefamilien oder von Geschäften mit Pflegekindern» gesprochen werden könne. Die gewaltsame Umplatzierung des Opfers habe Arpagaus «ohne Rücksicht auf Verluste» durchgezogen. Dies ist nicht nur eine Bagatelle, meinen die Richter. Und: «Die Gewaltanwendung offenbart vielmehr ein beträchtliches Defizit an Sozialkompentenz und Fachwissen.» Vor allem von einem Heimleiter, der auf Krisenintervention spezialisiert sein will.
Armin Arpagaus will zum Urteil des Thurgauer Obergerichts keine Stellung nehmen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle, und weist darauf hin, dass er mangels einer rechtskräftigen Verurteilung weiterhin als unschuldig zu gelten habe.
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Rückblende: Geschäfte mit Pflegekindern
Rückblende
Geschäfte mit Pflegekindern
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Im Juni beschrieb der Beobachter die Zustände im Heim «Haus Chance». Das Thurgauer Obergericht verurteilte nun den Heimleiter.
Von Dominique Strebel
Veröffentlicht am 13. August 2007 - 18:21 Uhr
Veröffentlicht am 13. August 2007 - 18:21 Uhr