Die Schweizer wollen keine bedingten Geldstrafen bei Straftaten gegen Leib und Leben. Da brauche es Freiheitsstrafen. Und: Das Volk will nur bis 18 Monate eine bedingte Freiheitsstrafe möglich machen. Höhere Strafen müssen unbedingt verhängt werden. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Beobachters.
Fast zwei Drittel der Schweizerinnen und Schweizer kennen die Strafe nicht, mit der in der Schweiz seit zwei Jahren Taten hauptsächlich geahndet werden: die neue Geldstrafe. Sie hat bei nicht so schwerwiegenden Delikten die Freiheitsstrafe ersetzt. Diese Geldstrafe kann neben einer Busse ausgesprochen werden und muss meist erst bezahlt werden, wenn man rückfällig wird (bedingte Geldstrafe). Die Mehrheit der Schweizer erachtet diese bedingte Geldstrafe als weniger streng als eine bedingte Freiheitsstrafe, und mehr als zwei Drittel schätzen sie als weniger wirksam ein. In konkreten Fällen akzeptieren die Bürger die bedingte Geldstrafe bei Delikten wie Sachbeschädigung und Diebstahl - nicht aber bei Taten, die eine Bedrohung für Leib und Leben darstellen, wie das Fahren in angetrunkenem Zustand.
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Haben Sie schon von den neuen Geldstrafen gehört?
Nein: 62% | Ja: 38% |
Ist die bedingte Geldstrafe...
viel weniger/ weniger wirksam | 67% |
gleich wirksam | 13.3% | |
wirksamer /viel wirksamer | 9.8% |
weiss nicht /keine Antwort | 9.9% |
Als wie hart empfinden Sie eine bedingte Geldstrafe?
eher nicht so hart | 55,1% |
genügend/sehr hart | 29,9% |
Weiss nicht, k. A. | 15% |
Eine bedingte Geldstrafe genügt für Diebe und Sprayer, nicht aber für alkoholisierte Autofahrer, meinen die Befragten.
Legende: | ||
bedingte Gefängnisstrafe | ||
bedingte Geldstrafe | ||
weiss nicht/keine Antwort |
Jemand stiehlt in einem Laden Waren für 3000 Franken. Soll er eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Monaten erhalten oder eine bedingte Geldstrafe von 2400 Franken?
37% | 54% | 9% |
Ein 18-Jähriger versprayt eine Hauswand. Soll er eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Tagen erhalten oder eine bedingte Geldstrafe von 420 Franken?
34% | 57% | 9% |
Ein Automobilist fährt mit 1,2 Promille Alkohol Auto. Soll er eine bedingte Gefängnisstrafe von 15 Tagen erhalten oder eine bedingte Geldstrafe von 2000 Franken?
51% | 41% | 8% |
Die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer (53%) fordert, dass Freiheitsstrafen ab 18 Monaten unbedingt ausgesprochen werden. Gefängnis bedingt, also ein Freiheitsentzug, der erst bei einem Rückfall angetreten werden muss, dürfe es bei längeren Freiheitsstrafen nicht geben. Fast 44 Prozent fordern gar, dass nur Freiheitsstrafen bis maximal zwölf Monate bedingt gesprochen werden dürfen. Missbraucht ein Mann seine Stieftochter, wollen ihn 90 Prozent der Befragten ohne Bewährung im Gefängnis sehen.
Für welche mögliche Strafdauer sollten bedingte Gefängnisstrafen verhängt werden können?
Gar nicht | 11.4% |
12 Monate bedingt | 32.8% |
18 Monate bedingt | 8.7% |
24 Monate bedingt | 17% |
Weiss nicht, k. Angaben | 30.2% |
Ein Mann missbraucht seine Stieftochter sexuell. Er ist geständig. Soll das Gericht ihn mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten bestrafen oder soll zwingend eine unbedingte Gefängnisstrafe ausgesprochen werden?
90% | 6% | 4% |
Legende: | ||
Unbedingt Gefängnisstrafe | ||
bedingte Freiheitsstrafe | ||
weiss nicht/keine Antwort |
Quelle: Repräsentative Konso-Umfrage unter 700 Personen in der Schweiz, Oktober 2008