Die Stadtoberen von Thun versuchen, Alkoholiker und andere Drogenabhängige aus Teilen der Altstadt zu verscheuchen. Sie lassen die Polizei Platzverbote verhängen – offenbar auch gegen zufällig Anwesende (siehe Artikel zum Thema «Wegweisungen: Ich muss draussen bleiben»). Gerhard Nydegger, 29, wollte sich mit dem zweimonatigen Platzverweis nicht abfinden und reichte Beschwerde ein.
Nun hat ihm die Stadtregierung geantwortet, und sie stützt Polizeidirektor und Pfarrer Heinz Leuenberger: Es spiele keine Rolle, dass sich Nydegger ausweisen konnte und keine Drogen bei sich hatte, als ihm das Platzverbot erteilt wurde. «Der Beschwerdeführer gehört zur Szene auf dem Mühleplatz», heisst es lapidar in der gewundenen dreiseitigen Begründung. Es genüge schon, die «öffentliche Sicherheit und Ordnung» zu «stören», es brauche keine «Gefährdung».
Es hätte Nydegger «bewusst sein müssen, dass er mit seinem angeblich so harmlosen Biertrinken in der Mühleplatz-Szene eine Fernhalteverfügung» riskiere. Der «begründete Verdacht» der Zugehörigkeit «zu einer solchen Szene» genüge. Dies sei erfüllt, «selbst wenn der Beschwerdeführer angeblich bloss mit einem Kollegen friedlich ein Bier getrunken haben will».
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Wegweisungen: Der Verdacht genügt schon
Wegweisungen
Der Verdacht genügt schon
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Trinkt man in Thun, etwa auf dem Mühleplatz, ein Bier unter freiem Himmel, riskiert man wegen Verdacht auf «Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung» einen Platzverweis.
Von Christoph Schilling
Veröffentlicht am 17. Januar 2006 - 15:08 Uhr
Veröffentlicht am 17. Januar 2006 - 15:08 Uhr