Gabriele Herfort, Expertin im Fachbereich Sozialfragen
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann jederzeit wieder
eintreten. Der Wiedereintritt ist in der jeweiligen Kirchenordnung
geregelt. Dabei haben die katholischen und die evangelischen
Gemeinden ähnliche Vorgehensweisen. Grundsätzlich
sollten Sie ein unterschriebenes Gesuch an die Kirchenpflege
Ihres Wohnorts stellen. Ein Gespräch mit dem zuständigen
Seelsorger ist bei den meisten Kirchgemeinden üblich.
Wird Ihr Gesuch gutgeheissen, erhalten Sie eine Bestätigungsurkunde,
und Sie sind wieder Mitglied in Ihrer Kirche und somit auch
wieder kirchensteuerpflichtig. Näheres erfahren Sie bei
der Kirchgemeinde Ihres Wohnorts.