Solche Untersuchungen während der Schwangerschaft sind
schon lange üblich. Der Ultraschall ist die einzige Methode,
mit der das ungeborene Kind direkt in der Gebärmutter
beobachtet werden kann. Damit wird festgestellt, ob das Kind
lebt und normal wächst, ob es Mehrlinge sind und wie
das Kind in der Gebärmutter liegt. Allerdings kann der
Ultraschall auch diverse Fehlbildungen des Kindes zeigen.
Zwei Ultraschalluntersuchungen werden durch die Krankenkasse
übernommen, weitere nur bei Risikoschwangeren.
Dieser Test wird schon im ersten Drittel der Schwangerschaft
durchgeführt. Er kombiniert eine Ultraschalluntersuchung
des Kindes mit einem Bluttest der Mutter und erlaubt, das
Risiko für eine Trisomie 21 des Kindes (auch Down-Syndrom
oder Mongolismus genannt) zu berechnen. Zusätzlich kann
er Hinweise auf weitere mögliche Behinderungen des Kindes
geben. Die Krankenkassen bezahlen ihn, obwohl er noch nicht
im Leistungskatalog der Grundversicherung aufgeführt
ist.
Dieser reine Bluttest bringt erst im zweiten Schwangerschaftsdrittel
Resultate. Das Labor bestimmt die Menge dreier Substanzen
im Blut der werdenden Mutter. Unter Berücksichtigung
des Alters der Schwangeren kann dann das Risiko für ein
mongoloides Kind respektive für eines mit offenem Rücken
(Spina bifida) berechnet werden. Die Krankenkassen bezahlen
diese Blutanalyse.
Bei der Chorionzottenbiopsie wird mit der Nadel durch die mütterliche Bauchdecke oder durch den Gebärmutterhals ein kleines Stück Gewebe des Mutterkuchens entnommen. Bei der Amniozentese hingegen sticht der Arzt mit der Nadel durch die Bauchdecke der Mutter und nimmt eine Fruchtwasserprobe. Mit beiden Methoden kann man prüfen, ob die Chromosomen intakt sind. Das Risiko für eine Fehlgeburt liegt bei beiden Tests bei einem Prozent. Bei Frauen ab 35 Jahren übernehmen die Krankenkassen die Kosten.