Kennen Sie den Unterschied zwischen «zu verbrauchen bis» und «mindestens haltbar bis»? Wenn nicht, geht es Ihnen wie der Hälfte aller Befragten einer EU-Studie: Sie zeigt, dass 53 Prozent nicht wissen, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht dasselbe ist wie das Verbrauchsdatum. Letzteres zeigt an, nach welchem Tag leicht verderbliche Lebensmittel trotz korrekter Lagerung nicht mehr gegessen werden sollten. Das Mindesthaltbarkeitsdatum hingegen ist lediglich eine Qualitätsgarantie. Bis zu diesem Datum hat das Produkt bei der richtigen Aufbewahrung spezifische Eigenschaften. Danach kann es sein, dass sich die angegebene Menge an Nährwerten und Vitaminen verändert.

Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum sind aber typischerweise länger haltbar.

Schauen, riechen, schmecken und dann geniessen»

Um den Unsicherheiten rund um das Haltbarkeitsdatum entgegenzuwirken, hat das Anti-Foodwaste-Label «Too Good To Go» zusammen mit rund zehn Schweizer Lebensmittelproduzenten wie zum Beispiel Hero, Cailler, Hug und Knorr den Zusatz «oft länger gut» eingeführt. Damit sollen die Konsumenten angehalten werden, das Produkt zuerst mit ihren Sinnen zu überprüfen, bevor es im Müll landet. In der Schweiz landen jährlich 2,6 Millionen Tonnen Lebensmittel im Abfall. Rund zehn Prozent des heutigen Foodwastes Obst und Gemüse in Plastik Das Gurken-Dilemma in Europa entstehen aufgrund von Haltbarkeitsdaten. «Heutzutage vertrauen wir den Mindesthaltbarkeitsdaten mehr als unseren Sinnen – zu Unrecht», sagt Lucie Rein, Managerin von «Too Good To Go». «Der einfache Trick lautet: schauen, riechen, schmecken und dann geniessen.»

Nicht alle Marken machen mit

Die ersten Produkte mit dem Zusatz «oft länger gut» kommen im Dezember 2019 auf den Markt. Doch nicht alle Hersteller wollen sofort aufspringen. Ovomaltine-Produzent Wander findet die Idee grundsätzlich gut, muss sich aber überlegen, wie sie umsetzbar ist. «Beim Ovomaltinepulver zum Beispiel können nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum die Angaben zum Vitamingehalt nicht mehr stimmen. Wir klären nun ab, ob die vorgegebene Nährwertdeklaration Nutri-Score Die Nährwert-Ampel setzt sich durch und «oft länger gut» vereinbar sind», sagt Mediensprecherin Helena Meier. Wander rät den Kunden ebenfalls, mit den eigenen Sinnen zu testen, um das Produkt noch länger geniessen zu können.

Ähnliche Probleme hat die Rivella AG: «Beim grössten Teil unserer Produkte wäre ein solches Label möglich, da die Getränke auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch absolut geniessbar sind. Bei einigen Getränken nimmt jedoch der Kohlensäuregehalt ab und bei Fruchtsaftgetränken kann es zu Farbveränderungen und zum Abbau von Vitaminen Kochen Rettet die Vitamine! kommen», sagt Mediensprecherin Monika Christener.

3-Schritt-Prüfung

Bei Lebensmitteln, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, können Sie in drei Schritten herausfinden, ob sie dennoch geniessbar sind:

  1. Schauen Sie sich das Lebensmittel an: Sehen Sie Schimmel, Flecken oder Verfärbungen?
  2. Riechen Sie daran: Riecht es ranzig, sauer, muffig?
  3. Probieren Sie: Schmeckt es bitter, sauer oder allgemein anders als normalerweise?


Wenn Sie ein Lebensmittel mit diesen drei Sinnen geprüft und alle Fragen mit Nein beantworten haben, können Sie es bedenkenlos geniessen.

Achtung: Bei Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum, sollten Sie nicht mehr probieren.

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Quelle: Beobachter Edition
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Chantal Hebeisen, Redaktorin
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