Die dreijährige Tochter habe im Zug plötzlich mit dem Finger auf einen Mann gezeigt und dazu lauthals «Neger! Neger! Neger!» gebrüllt, erzählte neulich ein Vater am Beratungstelefon des Beobachters. Er habe peinlich berührt «Pscht!» gemacht und ihr den Finger vor den Mund gehalten. «Wie hätten Sie denn reagiert? Hätte ich die Kleine ausschimpfen sollen?», wollte er von meiner Kollegin Gabriele Herfort wissen. «Sie hätten Ihrer Tochter, ohne zu tadeln, sagen können, dass man Menschen mit dunkler Haut nicht Neger, sondern schlicht und einfach Schwarze nennt», antwortete Herfort pragmatisch.

Ob Rassismus denn schon im Kleinkindalter beginne, wollte der besorgte Vater wissen. «Nein», erklärte Herfort, «Kinder unter vier Jahren nehmen Unterschiede wahr, aber sie bewerten sie nicht.» Das konnte schon der Schweizer Psychologe Jean Piaget anhand verschiedener Tests Anfang des letzten Jahrhunderts nachweisen. Das Gebrüll der Kleinen ist also nicht rassistisch einzuordnen. Sie wird das Wort «Neger» irgendwo aufgeschnappt und realisiert haben, dass Menschen mit dunkler Haut mitunter so bezeichnet werden. Hinter der taktlosen Äusserung steckt also eine ganz normale Neugierde und ein Interesse an anderen Menschen. Die Tochter müsse trotzdem wissen, dass die Bezeichnung «Neger» verletzend, beleidigend und kränkend sei. Würde ihr das nicht erklärt, glaube sie, in der S-Bahn sei bloss lautes Reden nicht erlaubt, das Wort «Neger» müsse man hinter vorgehaltener Hand sagen und der Begriff sei wertneutral. Das ist er aber seit geraumer Zeit nicht mehr.

Das Alter des Kindes ist entscheidend

Werden Kinder älter, so nehmen sie Unterschiede nicht mehr bloss wahr, sondern können sie auch bewerten. Rassismus bedingt demnach die Fähigkeit, zu unterscheiden und negativ zu bewerten. Wenn grössere Kinder rassistische Äusserungen machen, dann reicht Aufklärung allein nicht. Dann braucht es die Vermittlung von Werten wie Toleranz und Zivilcourage. «Rassistische Äusserungen machen ein friedliches Zusammenleben unmöglich. Und deshalb darf man sie nicht dulden», erklärte Gabriele Herfort. Zudem sind sie verboten: Das Schweizer Strafgesetzbuch schützt mit dem Antirassismusartikel die Leute vor abwertenden Äusserungen bezüglich ihrer Rasse, Ethnie, Nationalität und Religion.

Nicht alle abschätzigen Bemerkungen über Mitmenschen sind rassistisch. So unterliegen diskriminierende Äusserungen über sexuelle Orientierung, die Lebensform oder eine Behinderung nicht dem Antirassismusgesetz. Sie können aber persönlichkeitsverletzend sein und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen – auch bei Kindern. Zudem dürfen diskriminierende genau wie rassistische Bemerkungen nicht damit entschuldigt werden, dass sie nicht so gemeint, halt einfach Bestandteil der Jugendsprache oder bloss Provokation seien. Für betroffene Minderheiten sind sie beleidigend und kränkend.