Möglichst lange zu Hause leben. Das wünschen sich viele Betagte. Mit einer Rundum-Betreuung ist das machbar, aber kaum bezahlbar – wären da nicht die Billig-Betreuerinnen aus Osteuropa. Sie arbeiten 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche. Freizeit haben sie kaum. Ihr effektiver Stundenlohn beträgt also zwei bis vier Franken.

Verschiedene Institute haben sich auf die Vermittlung von billigen Betreuerinnen spezialisiert, darunter auch illegale Firmen, die in der Schweiz gar nicht tätig sein dürften. Wer ausländische Arbeitskräfte vermitteln oder verleihen will, braucht nicht nur eine kantonale Bewilligung, sondern auch eine vom Bund. Die erhalten Firmen aber nur, wenn sie ihren Sitz in der Schweiz haben. Und so gaukeln manche Firmen die Niederlassung vor.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) befasst sich seit Jahren mit dem Problem. Wenn es von illegalen Agenturen erfährt, informiert es sie schriftlich über die Schweizer Rechtslage und fordert sie auf, ihre Angebote in der Schweiz unverzüglich einzustellen. Laut Seco ist das meist erfolgreich. Wenn der Anbieter diese Aufforderung aber ignoriert, sind den Behörden die Hände gebunden.

Sie arbeiten 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Ihr effektiver Stundenlohn beträgt zwei bis vier Franken.

Genau das passierte bei der Firma Getcare. Die Betreiber des Vermittlungsinstituts wohnten früher in der Schweiz. Im Sommer 2016 wurden die Getcare-Besitzer unter anderem wegen der Vermittlung ohne Bewilligung gebüsst. Darauf verkauften sie die Firma in die Slowakei. «Die neuen Besitzer operieren weiterhin in der Schweiz – illegal», sagt Seco-Sprecher Fabian Maienfisch. Sie müssen mit einer Busse bis zu 100'000 Franken rechnen. Doch die Strafverfolgung und Durchsetzung der Busse im Ausland seien extrem aufwendig und schwierig.

Nun will das Seco wenigstens erreichen, dass die Website Getcare.ch gelöscht wird. Getcare, die auf der Site eine Winterthurer Adresse ohne Hausnummer angibt, will zu Fragen des Beobachters keine Stellung nehmen. Man habe schlechte Erfahrungen mit Medien gemacht.

Busse bis zu 40'000 Franken

Aber auch Betagte oder ihre Verwandten geraten ins Visier der Behörden, wenn sie eine Betreuerin über einen illegalen Anbieter engagieren. Wer dies wissentlich tut, muss mit einer Busse bis zu 40'000 Franken rechnen. Im Kanton Aargau wurde eine Busse über 900 Franken ausgesprochen, bestätigt Fiona Strebel, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Aargau.

Gegen Kunden von illegalen Vermittlern oder Verleihern geht auch das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich (AWA) vor. Hinweise erhält die Behörde unter anderem von Privaten oder Ämtern. Man habe Privatpersonen eine Strafanzeige angedroht, sagt die Medienverantwortliche Irene Tschopp.

Ganz einfach nachprüfen

Wenn eine Betreuerin keine Arbeitsbewilligung hat, riskieren private Auftraggeber zudem ein Strafverfahren wegen Schwarzarbeit. Zudem droht die Nachzahlung von Sozialabgaben, wenn Betreuerinnen nicht angemeldet und sozialversichert sind – bei der Vermittlung wird der Kunde nämlich zum Arbeitgeber.

Wie aber findet man heraus, ob man sich auf einen illegalen Vermittler einlässt? Ganz einfach: Firmen mit Bewilligung sind beim Seco aufgeführt (siehe Box unten). Man muss nur den Namen des Vermittlers eingeben. Bei Unsicherheit geben auch die kantonalen Arbeitsämter Auskunft.

Vermittler prüfen im Internet

Gehen Sie auf www.avg-seco.admin.ch. Dann die Sprache wählen und «Betrieb suchen» anklicken. Wenn oben der Hinweis «kein Datensatz gefunden» erscheint, hat der Vermittler keine Bewilligung. Mit anderen Worten: Er agiert illegal.

10'000 Billig-Betreuerinnen in der Schweiz

In der Schweiz betreuen rund 10'000 Billigkräfte Senioren in deren Zuhause. Sie reisen in der Regel für zwei bis vier Wochen in die Schweiz, kehren danach für die gleiche Dauer in ihre Heimat zurück, kommen dann wieder in die Schweiz. Hier arbeiten sie meist zu prekären Bedingungen, oft sieben Tage die Woche, oft ohne Freizeit.

Der Mindestlohn für Ungelernte beträgt schweizweit CHF 18.90 pro Stunde. Nach vier Jahren Berufserfahrung müssen die Betreuerinnen mindestens CHF 20.75 erhalten. Sie verdienen trotz Rund-um-die-Uhr-Betreuung bloss zwischen 1500 und 3000, vereinzelt nicht einmal 1000 Franken pro Monat, so ein Bericht des Bundesrats.

Der Bundesrat will die Arbeitsbedingungen solcher Betreuerinnen ab Mitte 2018 etwas verbessern. Die Präsenzzeiten sollen zumindest teilweise als Arbeitszeit angerechnet werden. Momentan ist das rechtlich nicht geregelt. Die Kantone sollen ihre Normalarbeitsverträge entsprechend anpassen. Der Bund will aber nur Minimalvorgaben machen. Die Arbeitgeber können die Regelungen der Normalarbeitsverträge weiterhin schriftlich abändern.

Nationalrätin Barbara Schmid- Federer (CVP) ist enttäuscht über den Entscheid des Bundesrats. «Der Bund delegiert die Verantwortung einfach an die Kantone. Und die können dann wiederum entscheiden, ob sie überhaupt etwas unternehmen wollen.»

Schmid-Federer hatte den Bundesrat 2012 in einem Vorstoss beauftragt, bessere Arbeitsbedingungen für die Betreuungsmigrantinnen zu schaffen. «Letztlich weigert sich der Bundesrat jetzt, deren Rechte zu verbessern», so Schmid-Federer.

Besonders stossend: Die 24-Stunden-Betreuung durch eine einzige Person bleibt nach dem Entscheid des Bundesrats legal.

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