«Darf man Schicksale entsorgen?», fragte der Beobachter daher im Dezember (siehe Artikel zum Thema). Jetzt handelt die Politik. In einem Brief rufen Justizministerin Widmer-Schlumpf und die Präsidenten der Justiz- und der Sozialdirektorenkonferenz die Kantonsregierungen dazu auf, dafür zu sorgen, dass die Akten «betreffend administrative Einweisungen im jeweiligen Kanton und in den zuständigen Gemeinden umgehend gesichert und vor einer Vernichtung geschützt werden». Bleibt zu hoffen, dass so auch Dossiers von Zwangssterilisierten, Verdingkindern und Zwangsadoptierten vor dem Schredder bewahrt werden.
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Vormundschaften: Akten gesichert
VormundschaftenAkten gesichert
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Brisante Akten waren von der Vernichtung bedroht, weil Hunderte kommunale Vormundschaftsämter aufgehoben werden. Betroffene benötigen aber ihre Akten, um zu belegen, wie die Ämter mit ihnen umgesprungen sind.
Von Dominique Strebel
Veröffentlicht am 29.03.2010
Veröffentlicht am 29.03.2010
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