Jugendliche können selbständig den Vornamen ändern lassen, wenn sie urteilsfähig sind. Das ist ab 12 der Fall. Doch wie auch beim Nachnamen muss es dazu achtenswerte Gründe geben.

Was als hinreichend gilt, ist je nach Kanton unterschiedlich. In der Regel muss man mit Dokumenten nachweisen, dass man den beantragten neuen Vornamen schon seit längerer Zeit im Alltag verwendet, meist während mindestens zwei oder drei Jahren.