Stirbt der sorgeberechtigte Elternteil, prüft die Vormundschaftsbehörde erst, ob das Sorgerecht auf den anderen Elternteil übertragen werden kann oder ob das Kind einen Vormund braucht. Erhält der Vater das Sorgerecht, kann und muss er auch das Vermögen der Tochter verwalten. Er darf dieses Vermögen jedoch nicht brauchen, sondern nur dessen Erträge für Unterhalt und Ausbildung ausgeben. Gemäss Gesetz könnten Sie in einem Testament anordnen, dass das Erbe nicht vom Kindsvater und stattdessen von einer Vertrauensperson verwaltet wird.
Frage und Antwort«Wer kümmert sich um meine Tochter?»
Lesezeit: 1 Minute
Frage: Ich bin geschieden und habe das alleinige Sorgerecht für unsere siebenjährige Tochter. Wer kümmert sich um sie, falls ich sterbe?
Von Tinka Lazarevic
Veröffentlicht am 09.10.2007
Veröffentlicht am 09.10.2007
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