Es ist die Aufgabe der Eltern, Kinder, die in ihrem Haushalt leben, genügend zu beaufsichtigen. Bei mehrtägigen Ferien geht die elterliche Aufsichtspflicht auf Sie als Gasteltern über. Sie müssen die Teenagerin aber nicht lückenlos überwachen. Wie viel Aufsicht nötig ist, richtet sich nach Alter und Reife, aber auch nach dem Gefahrenpotential einer konkreten Situation. Es genügt, wenn Sie sich in vernünftigen Intervallen erkundigen, wo sie ist und was sie macht. Schlägt sie etwa beim Ballspiel eine Scheibe ein, haftet sie selbst. Voraussetzung für eine Haftung ist, dass sie urteilsfähig ist – will heissen, sie wusste oder hätte wissen müssen, dass sie etwas Gefährliches oder Widerrechtliches tut. Zudem muss sie ein Verschulden treffen. Sie haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder aus nicht entschuldbarer Fahrlässigkeit verursacht hat. Die Gerichte gehen bis etwa zum 14. Altersjahr meist von geringem Verschulden aus. Deshalb müssen Jugendliche oft nicht den vollen Schadenersatz zahlen.
GastelternWie auf die junge Dame aufpassen?
Lesezeit: 1 Minute
Frage: Die 14-jährige Freundin unserer Tochter will mit uns nach Italien in die Ferien fahren. Welche Aufsichtspflicht haben wir? Und haften wir, wenn sie zum Beispiel irgendwo einen Schaden anrichtet?
Bild: Stock-Kollektion colourbox.com
Von Gabriele Herfort
Veröffentlicht am 20.05.2010
Veröffentlicht am 20.05.2010
Anzeige