In der Regel können Kinder von konfessionslosen Eltern nicht getauft werden. Denn nach den Kirchenordnungen muss mindestens ein Elternteil der evangelisch-reformierten Kirche angehören, damit ein Kind in diesem Glauben getauft werden kann. Ausnahmen sind aber von den Kirchenordnungen her möglich, wenn das seelsorgerisch begründet ist.

Das wäre beispielsweise der Fall, wenn die Eltern einer Glaubensgemeinschaft angehören, die der reformierten Kirche ähnlich ist, oder wenn die Eltern gewährleisten können, dass das Kind im evangelisch-reformierten Glauben erzogen wird.

Ob eine Ausnahme gerechtfertigt ist, liegt im Ermessen der einzelnen Pfarrer. Um zu entscheiden, führt der Pfarrer ein Gespräch mit Ihnen und weist Sie darauf hin, dass Sie, wenn Sie Ihr Kind taufen lassen, dafür verantwortlich sind, dass Sie es im evangelisch-reformierten Glauben erziehen und es später den kirchlichen Unterricht besucht.

Mit der Taufe Ihres Kindes fallen anteilige Kirchensteuern an.

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