Im Prinzip kann er dies erst tun, wenn er mündig ist, also mit 18 Jahren. Vorher bestimmt jener Elternteil, der das Sorgerecht innehat. Je älter die Kinder aber sind, umso schwieriger wird es, sich gegen ihren Willen durchzusetzen. In einem solchen Fall sollte man in Zusammenarbeit mit den Behörden versuchen, Kompromisse zu finden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. Ist dies nicht möglich, könnten Sie, aber auch das urteilsfähige Kind selber beim zuständigen Gericht die Umteilung der elterlichen Sorge verlangen. Urteilsfähig ist ein Kind ab etwa zwölf Jahren. Damit das Sorgerecht aber umgeteilt wird, müssen sich die Verhältnisse seit der Scheidung wesentlich geändert haben, und die Neuregelung muss im Interesse des Kindes sein.
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Sorgerecht: «Alt genug, um Wohnort selber zu bestimmen?»
Sorgerecht«Alt genug, um Wohnort selber zu bestimmen?»
Lesezeit: 1 Minute
Frage: Ich bin geschieden, und meine Exfrau hat das alleinige Sorgerecht für unseren zwölfjährigen Sohn. Er möchte aber seit längerem lieber bei mir wohnen. Mit welchem Alter kann er selbst entscheiden, bei wem er leben möchte?
Von Cornelia Döbeli
Veröffentlicht am 07.05.2007
Veröffentlicht am 07.05.2007
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