Die Bundesverfassung garantiert jeder Person, der Mittel für einen Gerichtsprozess fehlen, unentgeltliche Rechtspflege. Diese beinhaltet die vorläufige Übernahme der Gerichts- und – wenn nötig – auch der Anwaltskosten durch den Staat. Bessern sich später die Finanzen, müssen Sie die Ihnen im Urteil auferlegten Kosten nachzahlen.

Voraussetzung dafür ist: Sie erreichen mit Ihrem Einkommen Ihr Existenzminimum nicht oder überschreiten es nur gering, und Ihr Bestehen auf Bezahlung der Alimente in bisheriger Höhe erscheint dem Gericht nicht von Vornherein als aussichtslos.

Damit neben den Gerichts- auch die Anwaltskosten übernommen werden, muss die Vertretung durch eine Anwältin notwendig sein. Das ist dann der Fall, wenn die Prozessführung für Sie als Laien zu schwierig ist oder die Gegenpartei auch anwaltlich vertreten ist.  Wenn Sie all diese Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie sofort ein Gesuch auf unentgeltliche Rechtspflege stellen – am besten durch einen Anwalt.

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