Habe per Email eine Rechnung von Xing für 71.40 EUR erhalten. Zu meiner Überraschung. Sofort erhob ich Einsprache, ebenfalls per Email. Und erhielt zu meinem Erstaunen nachstehende Antwort, Zitat:
"vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne erläutern wir Ihnen, wie es zu der Verlängerung gekommen ist: Bei Ihrer
Premium-Mitgliedschaft handelt es sich um ein Abonnement, das sich nach Ende der
Vertragslaufzeit automatisch um die von Ihnen gewählte Laufzeit verlängert. Die
letzte Rechnung können wir leider nicht stornieren, da uns keine fristgerechte
Kündigung (bis 14 Werktage vor Vertragsende) vorlag.
Die automatische Verlängerung ist Teil der Premium-Mitgliedschaft und wurde bei
Vertragsabschluss von Ihnen akzeptiert. Bei der Bestellung der
Premium-Mitgliedschaft und im Bereich "Premium-Mitgliedschaft" wird deutlich auf
die automatische Verlängerung hingewiesen.
Auf Ihren Wunsch wurde Ihre Premium-Mitgliedschaft online gekündigt und läuft am
17 Jan 2011 aus.
Sie können die Premium-Funktionen selbstverständlich noch bis zum Ende der
Laufzeit nutzen und werden dann automatisch auf die Basis-Mitgliedschaft
umgestellt. Den Status Ihrer Mitgliedschaft können Sie jederzeit unter "Start ->
Premium-Mitgliedschaft" einsehen. Wir bedauern es sehr, dass wir Sie vom Nutzen
der Premium-Mitgliedschaft nicht überzeugen konnten.
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft viel Erfolg!"
--- Zitat Ende ---
Anscheinend hatte ich da tatsälich einmal eine Premium mitgliedschaft abgeschlossen. So deutlich kann der Hinweis auf die automatische Erneuerung nicht gewesen sein, sonst wüsste ich das wohl. Die Aussage, ich hätte da fristgerecht kündigen müssen, und nun sei der Betrag geschuldet, da ich diese Frist verpasst hätte, kommt mir fragwürdig vor.
Frage: Muss ich diese Rechnung wirklich bezahlen?
Answer by Maxtech · Jan 23, 2010 at 01:20 AM
Auf der www.xing.com Seite findet man keine Information auf Anhieb, dass es was kostet.
Müsste eigentlich gut ersichtlich stehen, sonst nicht bezahlen. Passiert sowieso nichts und sonst Rechtsvorschlag bei Betreibung.
Answer by Shawne Fielding · Jan 27, 2010 at 03:18 PM
Ob ich jetzt eine Zeitschrift abonniere, einen Telefonvertrrag oder eben wie hier eine Premium-Mitgliedschaft bei einem Forum abschliesse: In der Regel verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um (meistens) ein Jahr. Immerhin war AH in der Lage, mittels VISA-Karte diese Mitgliedschaft abzuschliessen und zu bezahlen. Tip: Ich kündige solche Mitgliedschaften gleich nach Abschluss wieder auf Ende Jahr, damit mir genau dieses Malheur nicht passieren kann. Ende Vertragsfrist werde ich in der Regel darauf aufmerksam gemacht, dass man mich gerne weiterhin als Kundin hätte.
@Maxtech: Einfach nicht bezahlen, Verträge sind für die Füchse... Und wenn Leute mit Ihnen so verfahren, Ihre Ehefrau plötzlich mit dem Nachbarn schläft, weil vor der Ehe nicht klar war, dass für Sie Verträge nur bei Lust & Laune gelten...?
Answer by AH · Mär 31, 2010 at 05:18 AM
In der Tat verlängern sich theoretisch auch Zeitschrift Abonnements stillschweigend. Jedoch habe ich noch nie erlebt dass versucht wurde eine Verlängerung des Abonnements zu "erzwingen", noch je von einem solchen Fall gehört. Ausnahmen die mir nicht bekannt sind, mag es ja geben. Tatsache ist, dass Zeitungen zwar eine Folgerechnung stellen, ev. noch eine Zahlungserinnerung, aber dann bei Nichtbezahlung dies als Kündigung akzeptieren, und einfach die Zustellung der Zeitschrift bzw. Zeitung einstellen.
Answer by AH · Mär 31, 2010 at 05:30 AM
Habe mittlerweilen festgestellt, dass Xing bereits vor einem Jahr meine Kreditkarte für eine automatische Mitgliedschaftsverlängerung abgebucht hatte.
Diese Belastung hatte ich damals übersehen. Hätte ich das damals bemerkt, dann hätte nämlich bereits amals die automatische Belastung der Kreditkarte sofort widerrufen, und die Sache bereits damals beendet. Dieses Jahr war die alte Kreditkarte abgelaufen, deshalb lief der Versuch von Xing die Karte erneut zu belasten auf Fehler, wodurch die Sache "aufflog".
Es kann doch nicht sein, dass die Tatsache, dass Xing erfolgreich einmal meine Kreditkarte belastete, Xing dazu berechtigt, dies ein zweites mal zu tun, nicht?
Answer by Baboonheart · Mär 31, 2010 at 08:12 AM
Also dass sich ein Abo automatisch verlängert ist üblich und zulässig, sofern beim Abschluss des Abos darauf hingewiesen wird.
Da Xing ja doch ziemlich seriös ist, nehme ich an dass sie korrekt vorgegangen sind. Ich glaube also schon, dass AH die Rechnung zu bezahlen hat.
Da das Abo ja nun auf den nächstmöglichsten Termin gekündigt ist, würde ich mich kurz ärgern und die Sache vergessen.... und beim nächsten Abo (egal was) genau darauf achten und allenfalls gleich wieder auf den nächstmöglichen Termin künden.
Natürlich kann AH darauf spekulieren dass Xing ein Einsehen hat und die Belastung rückgängig macht, aber davon ausgehen würde ich nicht. Rechtlich gesehen denke ich, dass Xing alles richtig gemacht hat. Die Regelung ist halt nicht sehr konsumentenfreundlich.
Answer by AH · Apr 04, 2010 at 12:59 PM
Konsumentenfreundlich wäre in der Tat anders. Umso mehr als die Rechnungsstellung zum voraus erfolgt, und gar keine Dienstleistung erbracht wurde / werden muss.
Angenommen, ich hätte da (wovon ich jedoch nichts weiss) tatsächlich AGB bestätigt, die so lauten, dass ich da ein Abonnement sich selbst erneuert, vorausgesetzt es würde nicht zum Voraus gekündigt. Müssten die AGB dann nicht auch darauf aufmerksam machen, bzw. das Einverständnis verlangen, dass die bei Erstbezahlung verwendete Kreditkarteninformationen von Xing abgespeichert werden, und dann automatisch immer wieder belastet werden? Müsste ich nicht vor Ablauf dieser Kündigungsfrist darauf aufmerksam gemacht worden sein, dass demnächst meine Kreditkarte wieder belastet werde?
So wurde bereits letztes Jahr meine Kreditkarte ohne mein Wissen ein zweites mal belastet, Was ich übersehen hatte, natürlich kann man sagen, selber schuld, ich hätte die Kreditkartenbelastungen besser kontrollieren müssen. Mindestens hätte ich mich dann bereits vor einem Jahr dagegen gewehrt. Dieses Jahr versuchte Xing erneut, meine "alte"Kreditkarte zu belasten. Der Belastungsversuch von Xing lief auf Fehler, wodurch Xing mich mahnte.... Wodurch die Sache "aufflog", bzw. mir erst klar wurde.
Answer by Baboonheart · Apr 06, 2010 at 08:08 AM
Wie gesagt, es ist üblich und auch legal, dass ein Abo sich automatisch verlängert und es ist daher auch in Ordnung dass deine Kreditkarte verwendet wird (steht alles in den AGBs).
Und ja, man muss die Kreditkarten-Abrechnung halt anschauen... wer dies nicht tut, kann sich nacher nicht beklagen dass etwas "ungerechtfertigt abgebucht" wurde...
Du musst also wohl oder übel den Ärger runterschlucken, rechtlich ist da nichts zu machen. Sei froh, andere kam dieser Lehr-blätz teurer zu stehen...
Gruss
B.
Answer by norskekatter · Okt 19, 2018 at 08:58 AM
Ich sehe es als Abofalle von Xing. Erst locken mit kurzer Laufzeit zur Probe und dann einfach ein Abo daraus machen! Ich habe es auch erst später festgestellt und habe auch keine Rechnung dazu erhalten. Erst als ich den "Einzug" über PP gestoppt hatte (ich musste den Probelaufzeit mit PP zahlen) habe ich eine Rechnung erhalten, dass diese noch offen sei. Jetzt wurde ich von einer Anwaltskanzlei in HH angeschrieben. Auch dieser habe ich mitgeteilt, dass es sich um eine Abofalle handelt und nicht ersichtlich war bei Probeabschluss, dass es sich um ein Abo handelt.
Answer by Sozialversicherungsberater · Okt 19, 2018 at 09:15 AM
Bei manchen Webseiten wird man bei der Bestellung aufgefordert ein Kästchen anzuklicken, mit dem man bestätigt, dass man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat. Die AGB werden dadurch zum Bestandteil des Vertrags. Wenn in den AGB steht, dass sich der Vertrag verlängert, wenn man nicht innerhalb einer Kündigungsfrist vor dem Ende der Frist kündigt, dann hat man das so vereinbart. Wer Verträge und AGB nicht durchliest verhält sich fahrlässig.
https://www.konsumentenschutz.ch/ist-eine-automatische-vertragsverlaengerung-rechtens/
Stiftung für Konsumentenschutz: Abo-Verträge: Das Wichtigste in Kürze
https://www.konsumentenschutz.ch/sks/content/uploads/2017/03/merkblatt_abovertra%CC%88ge.pdf