Guten Tag
Im Forum bin ich zwar auf viele Problematiken mit Zahnarztrechnungen gestossen, jedoch trifft keine auf meine Situation.
Kurze Ausgangslage:
Ich erhielt von meiner Krankenkasse eine Kostengutsprache für die Entfernung meiner Weisheitszähne. Für mich als Laie ist aus der Kostengutsprache leider nicht ersichtlich um welche Zähne es sich dabei konkret handelt. Jedenfalls hat die Krankenkasse 3 von 4 Weisheitszähne als Pflichtleistung anerkannt und für diese dann die Kostengutsprache ausgestellt. Diese Kostengutsprache habe ich am Zahnarzt vorgängig weitergeleitet.
Nun war ich beim Zahnarzt welcher mir in einem ersten Schritt 2 Weisheitszähne entfernt hat. Etwa zwei Wochen später erhielt ich dann eine Rechnung über CHF 870.- vom Zahnarzt. Grund dafür: einer der zwei entfernten Weisheitszähne wird nicht von der Krankenkasse übernommen.
Klar, ich hätte mich genau erkundigen müssen, welche Zähne auf der Kostengutsprache gemeint sind und darauf bestehen diesen Einen eben nicht zu entfernen. Ich frage mich aber:
Darf der Zahnarzt ohne einen Kostenvoranschlag oder auch nur einen Hinweis auf folgende Kosten darauf bestehen, dass ich die Rechnung bezahlen muss? Der Zahnartz hatte bereits vor der Entferunung der Zähne Einsicht auf die Kostenübernahme. Ich frage mich weshalb genau der Zahn entfernt wurde, welcher nicht von der Krankenkasse übernommen wird?!
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Freundliche Grüsse
Gabriel
Answer by Sirio · Feb 12, 2018 at 03:14 PM
Ich gehe davon aus, dass Sie den Zahnarzt ursprünglich einfach mit dem Wunsch konsultiert haben, die Weisheitszähne ziehen zu lassen, d.h. im Prinzip alle vier. Daraufhin hat Sie der Zahnarzt - sofern Sie es nicht bereits wussten - darauf aufmerksam gemacht, dass das Ziehen von Weisheitszähnen eine Pflichtleistung nach KVG sein kann, und Sie haben gemeinsam beschlossen, bei der Krankenkasse eine entsprechende Kostengutsprache einzuholen. Solche Gesuche lassen die Krankenkassen normalerweise von ihrem Vertrauenszahnarzt beurteilen. Wenn dieser nun lediglich für Zahn 1 bis 3 die Kostengutsprache gewährt hat, nicht jedoch für Zahn 4, so kann dies nur darauf zurückzuführen sein, dass die Entfernung von Zahn 4 nach seiner Beurteilung medizinisch nicht zwingend indiziert ist. Der Zahnarzt hat diesen Bescheid eröffnet erhalten und offensichtlich nicht hinterfragt. Soweit also die Fakten.
Nun sollte man vorauszusehen versuchen, wie im Extremfall ein Richter die Angelegenheit beurteilen würde. Nach meiner bescheidenen Ansicht hat der Zahnarzt seine Sorgfaltsplicht verletzt. Selbst wenn zu Beginn der Auftrag gelautet hat, alle Weisheitszähne zu ziehen: Wenn ein von der Krankenkasse beauftragter Berufskollege dem Zahnarzt faktisch mitteilt, das Ziehen von Zahn 4 sei medizinisch nicht zwingend indiziert, so würde ich als Patient nach Treu und Glauben nicht davon ausgehen, dass der Zahnarzt ungefragt den Zahn trotzdem zieht. Ich würde vielmehr erwarten, dass er entweder mit dem Vertrauenszahnarzt der Kasse Kontakt aufnimmt, oder mich zumindest aufklärt und feststellt, wie mein Wille angesichts der Umstände lautet. Dies wegen der Kostenfrage, aber nicht nur. Das Ziehen eines Zahns ist doch immerhin ein Eingriff, für den man sich je nach medizinischer Indikation entscheidet oder vielleicht auch nicht. Ich sehe hier daher sowohl in rechtlicher als selbst in medizinischer Hinsicht einen Verstoss gegen Treu und Glauben. Doch eben: solche Problemstellungen lassen sich nicht einfach mit dem Hinweis auf einen Gesetzesartikel klären. Ob auch der Richter so urteilen würde, bleibt offen.
Answer by gabrielg · Feb 19, 2018 at 12:59 PM
Vielen Dank für die Antwort.
Die Frage, ob der Richter nun auch so urteilen würde habe ich mir auch gestellt und mich letztendlich entschieden die Rechnung schweren Herzens zu bezahlen. Als Student kann ich es mir ganz einfach nicht leisten das Risiko einzugehen und ich denke das weiss der Zahnarzt auch.
Leider war ich nicht schlau genug, mich detaillierter über die Kosten-Gutsprache zu erkunden und zahle nun den Preis dafür. Die Professionalität des Zahnarztes bleibt natürlich weiterhin fraglich.
Freundliche Grüsse
Gabriel
Answer by mupli · Mär 18, 2018 at 10:17 AM
Gabrielg@
CHF 870.-- für einen Weisheitszahn ziehen ist ja ein heller Wahnsinn. War es den so aufwendig, mit herausoperieren ?
Im Internet habe ich gesehen, dass dies in einfachen und normalen Fällen um die 100 Euro in Deutschland kostet. Auch ich muss mir nächste Woche einen Weisheitszahn ziehen lassen.
Seit Mittwoch bin ich mal wieder für knapp 2 Wochen auf Freundschaftsbesuche in der Türkei. So war ich am Freitag wieder einmal bei meinem langjährigen türkischen Zahnarzt. 1 1/2 Std. Behandlung, professionelle Zahnreinigung mit Zahnsteinentfernung. Dann noch 4 alte Füllungen ersetzt inkl. Spritze.
Am Schluss dann auch ein Wahnsinnspreis, aber nur für türkische Verhältnisse - Umgerechnet CHF 120.--. Mein Weisheitszahn reagiert auf Kälte. Der Zahnarzt meinte ich könne ihn auch ziehen lassen, erst wenn es schmerzt. Besser sei es aber jetzt...oh Schreck für mich als Angsthase....
Gezogen wird der Weisheitszahn nun nächste Woche. Preis mit Spritzen etc. 25 Franken umgerechnet.
Das dies in der Schweiz mehr kostet ist mir klar. Aber wenn es in Deutschland 100 Euro kostet, kann es doch nicht CHF 870 Franken in der Schweiz kosten. Das ist reiner Wucher.
Answer by mupli · Mär 21, 2018 at 07:13 AM
Bin ich froh, dass ich vor Jahren meinen Zahnarzt in der Türkei gefunden habe. Empfohlen hat diesen ein deutscher Rentner, welcher sogar Millionär ist. Bei den Reichen lernt man nicht nur sparen, sie wollen auch immer Topqualität. Lange Rede kurzer Sinn. Gestern hat mir mein Zahnarzt Mustafa den Weisheitszahn dann gezogen. Endlich ist diese Geschichte abgehackt. Kostenpunkt 100 Türkische Lira (etwa 25 Franken). Klar für Einheimische ist dies auch kein so kleiner Betrag zu ihrem Einkommen.
Zusatzversicherung Zahn 3 Answers
Könnt Ihr mir einen Zahnarzt in Deutschland empfelen? 3 Answers
Gibt es einen Zahnarzt da der mich fast kostenlos behandeln würde 1 Answer
Kostenübernahme bei allergischer Reaktion auf Zahnfüllung 0 Answers
Zahnarztrechnung massiv teurer als veranschlagt. Wie kann man sich wehren? 1 Answer