Hallo, habe ende November meine Tochter auf die Welt gebracht, und bis 6.märz ist der Mutterschaftsurlaub. Mit meinem Vorgesetzten habe ich schon bevor das Kind auf der Welt war besprochen, dass ich nach unbezahltem Urlaub die arbeit nun mit 50% aufnehmen kann. Und auch jetzt wo meine Tochter da ist, hat er mir mündlich zugesagt, dass ich ab sommer wieder anfangen kann. Heute hätte ich Vertragsbesprechung gehabt. Jetzt wurde meine Anstellung vom Geschäftsinhaber gestoppt und mir wird nach Mutterschutz gekündigt. Wie ist das jetzt mit dem abarbeiten der Kündigungsfrist, da ich ja die momentan wegen der kleinen nicht abarbeiten kann. Muss mich das Geschäft freistellen oder ist die Kündigunsfrist unbezahlt?
Answer by Sozialversicherungsberater · Mär 03, 2018 at 03:16 PM
Sie sind nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs auch während der Kündigungsfrist verpflichtet die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Wenn Sie nach dem Ende des Mutterschaftsurlaubs die Arbeitsleistung nicht erbringen muss Ihnen der Arbeitgeber keinen Lohn bezahlen.
https://www.bratschi.ch/fileadmin/daten/dokumente/publikation/2016/12/AJP_12-2016-Arbeitnehmer_mit_Familienpflichten-Angela_Hensch.pdf
Artikel 329f OR
Nach der Niederkunft hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen.
Obligationenrecht (OR):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html
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