Folgende Situation:
Ich habe Ware in einem Geschäft per Tel bestellt. Sei kein Problem mit Vorauszahlung, anschliessend wird die Ware versendet. Habe im Onlinebanking die Zahlung veranlasst, die Ware wurde geliefert inklusive Quittung. Tage später habe ich die Meldung im E-Banking Zahlung fehlgeschlagen, nun meldet sich auch der Shop, dass Sie die Zahlung nicht erhalten haben.
Habe ja eine rechtsgültige Quittung? Ist ja nicht mein Fehler, oder?
Vielen Dank
Liebe Grüsse
Answer by nice_cora · Jul 11, 2018 at 11:19 AM
1.) Wende dich umgehend an deine Bank.
2.) Informiere den Shop mit einer Entschuldigung über den Fehler deiner Bank.
nice_cora alias C-O-R-A
PS: Vorsicht mit E-Mailen von Schreiben deiner Bank, könnten sensible Daten drauf sein.
Answer by lustighaha · Jul 11, 2018 at 01:37 PM
Die Bank hat bereits eine Vergütung veranlasst. Das Geschäft hat mir ja bereits mit der Quittung die Zahlung bestätigt. Ist ja nicht mein Fehler? Ich denke, ich reagiere da nicht mehr gross. Selbstschuld.
Answer by schachersepp · Jul 12, 2018 at 06:01 AM
Die Zahlung ist - warum auch immer - fehlgeschlagen. Sowohl die Bank als auch die Lieferfirma haben dich Tage später darüber informiert. Ergo nützt dir die Quittung rein gar nichts.
Denke eben doch! Auf der Quittung steht Bargeld, den Betrag, Ort, Datum usw. Eine Quittung ist ja rechtsgültig und der Beweis dass das Geschäft ja das Geld erhalten hat. Sonst frage ich mich für was es Quittungen überhaupt gibt.
Answer by Palm2203 · Jul 12, 2018 at 06:19 AM
Ganz ehrlich. Sie haben im Endeffekt nichts bezahlt und finden das voll OK.
Was für eine Einstellung ist den das? Wo der Fehler liegt, wissen Sie ja gar nicht. Vielleicht haben Sie beim Erfassen im E-Banking einen Fehler gemacht und finden, dass das jetzt der Fehler der Firma sein soll.
Answer by lustighaha · Jul 12, 2018 at 06:31 AM
Der Fehler liegt beim Store. Die Abmachung war, nach Erhalt der Zahlung wird die Ware versendet. Der Store/Marke machte letztes Jahr über 2.5 Mio Gewinn, da habe ich ehrlich gesagt kein schlechtes Gewissen. Sorry.
Answer by Sozialversicherungsberater · Jul 12, 2018 at 07:12 AM
Sie schulden sie vereinbarte Bezahlung. Der Verkäufer kann Sie betreiben. Sie haben dann einen Eintrag im Betreibungsregister, was dazu führen kann, dass Sie bei Stellenbewerbungen keine Arbeitsstelle erhalten, bei Wohnungsbewerbungen keinen Mietvertrag erhalten und dazu führen kann, dass Sie keinen Vertrag für ein Telefonabonnement erhalten. Abgesehen davon, schulden Sie, da der geschuldete Kaufpreis anscheinend nicht auf dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde, weil die Zahlung im E-Banking fehlgeschlagen ist gemäss der gesetzlichen Regelung auch Verzugszinsen (5 Prozent, wenn im Vertrag kein höherer Zins vereinbart wurde) und den zusätzlichen Schaden, der durch eine verspätete Zahlung entsteht (z.B. die Kosten Sie zu mahnen und daran zu erinnern, dass Ihre Zahlung noch immer nicht erhalten wurde). Die Quittung hilft Ihnen in einem Prozess vor Gericht nichts, wenn der Verkäufer mit seinem Bankbelegen nachweisen kann, dass auf seinem Bankkonto keine Gutschrift von Ihnen eingegangen ist oder dieser Betrag nach der Gutschrift wieder zurück an Sie überwiesen wurde.
Sie sollten ein schlechtes Gewissen haben. Nur weil jemand reicher ist als man selbst, ist es nicht in Ordnung den vereinbarten Preis für eine erhaltene Ware nicht zu bezahlen.
Answer by lustighaha · Jul 12, 2018 at 10:33 AM
Verwundert mich wie viele Gutmenschen hier aktiv sind. Besten Dank für Ihre Antworten! Schönen Tag
Answer by Sozialversicherungsberater · Jul 12, 2018 at 11:34 AM
Nach den Unterstellungen über mich bzw. gegenüber Beratern im Allgemeinen, welche Sie in Ihren Beiträgen in der Vergangenheit gemacht haben, bin ich nicht bereit kostenlos Arbeitszeit zu opfern um für Sie Gerichtsurteile zu suchen.