Hallo
Ich beziehe momentan Arbeitslosengeld und wurde durch RAV in eine Massnahme geschickt(Praxisfirma) Bisher suchte ich eine Stelle in 100% Pensum.
Da ich aufgrund von typischen Schwangerschaftsbeschwerden jedoch nicht in der Lage bin von 6uhr morgens bis 18uhr "auf den Beinen zu sein", würde ich gern von 100% auf wenigstens 80% runter. Ist sowas während einer Massnahme einfach möglich? Entscheidet die praxisfirma oder der Rav Berater?
Und 2. Ist die voraussichtliche Niederkunft im Juli. Wenn ich tatsächlich auf 80% reduzieren würde, würde die Ausgleichskasse mein dann bereits vom RAV reduziertes Taggeld nochmals um 80% reduzieren oder bleibt es bei derselben Kürzung, die dIE RAV dann bereits vorgenommen hat?
3.Kann ich nach Niederkunft dann wieder auf 100% erhöhen? Ich bin gewillt 100% wie vorher zu arbwiten, wenn mein Kind betreut wird.
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Answer by Sozialversicherungsberater · Feb 13 at 09:36 AM
Da das RAV Sie in die Massnahme geschickt hat, ist das RAV dafür zuständig diese Anweisung an Sie zu ändern. Wahrscheinlich wird es nicht reichen, wenn Sie gegenüber dem RAV einfach nur behaupten, dass Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden dazu nicht in der Lage sind. Ich empfehle Ihnen mit Ihrem RAV-Berater zu reden und ihn zu fragen, ob er ein Arztzeugnis benötigt, dass das bestätigt. Es ist ein Unterschied welches Prozentpensum Sie suchen und ob Sie vorübergehend wegen Schwangerschaftsbeschwerden nicht 100 Prozent in einer Praxisfirma arbeiten können.
Wenn Sie sagen, dass Sie ein geringeres Pensum an Arbeit suchen, wird Ihr Taggeld entsprechend reduziert. Wenn Sie statt bisher eine 100 Prozentstelle nur noch eine 80 Prozentstelle suchen wird Ihr Taggeld um ein Fünftel reduziert. Es ist Ihre Sache sich um eine Kinderbetreuung zu kümmern um 100 Prozent arbeiten zu können und das RAV kann von Ihnen nach der Geburt einen Nachweis verlangen, dass Ihnen eine solche Kinderbetreuung tatsächlich zur Verfügung steht. Ich empfehle Ihnen sich die Vorschriften durchzulesen. Die Kreisschreiben enthalten die detailliertesten Vorschriften.
Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19820159/index.html
Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV):
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19830238/index.html
Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE (Arbeitslosenentschädigung):
Kreisschreiben AVIG-Praxis AMM (Arbeitsmarktliche Massnahmen):
Answer by vivi42 · Feb 13 at 10:02 AM
Hallo
Und vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Im Gesetz habe ich bereits auch nachgeschaut jedoch nichts konkretes ausfindig machen können. Sie sagten eben:
"Es ist ein Unterschied welches Prozentpensum Sie suchen und ob Sie vorübergehend wegen Schwangerschaftsbeschwerden nicht 100 Prozent in einer Praxisfirma arbeiten können"
Weshalb ist es denn ein Unterschied? In beiden Fällen würde doch das ausbezahlte Taggeld gwkurzt werden bzw. Wenn attestiert wird, dass man nicht mwhr in vollem Umfang arbeitsfähig ist sondern (z.b. nur 80%), würden ja für maximal 30 Tage das volle Taggeld ausbezahlt werden. Im Anschluss sollte eine Taggeldversicherung greifen. So habe ixh es gemäss Gesetzesgrundlagen verstanden.
Mit Attest würde man ja im Prinzip schlechter dastehen als wie wenn man nur sein Pensum auf 80% kurzen lässt, oder nicht?
Answer by Sozialversicherungsberater · Feb 13 at 10:19 AM
Ich bin keine Gratisrechtsberatung. Ich empfehle Ihnen sich die Kreisschreiben durchzulesen um sich Ihre Fragen zu beantworten. Wenn man während der Arbeitslosigkeit krank wird und deshalb vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, wird einem das Taggeld auch nicht gekürzt. Warum sollte das bei Schwangerschaftsbeschwerden anders sein? Lesen Sie sich insbesondere durch, ob man auch bei Schwangerschaft als vermittlungsfähig gilt.
Ich kann hier keine längeren Gratisberatungen machen und muss auch von etwas leben.
Answer by Sozialversicherungsberater · Feb 13 at 10:28 AM
Ich empfehle Ihnen beim Lesen der Kreisschreiben im Acrobat Reader die Suchfunktion zu benutzen, dort das Suchwort "schwanger" einzugeben und sich alle Treffer durchzulesen.
Answer by vivi42 · Feb 13 at 10:29 AM
Entschuldigen Sie.
Ich wollte gewiss keine Gratisberatung! Mir war eher die Situation mit dem Mutterschaftsgeld unschlüssig bzw die Berechnung. Es hätte ja sein können, dass mal jemand in der gleichen Lage war und Antwort darauf geben kann.
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Zeit und Mühe.