Hallo
Gerne würde ich dazu eure Meinung erhalten.
Meine Frau hat sich vor kurzem von mir getrennt. Meine Frau Besitz einen Camper. Ich habe im Herbst letzes Jahr das Wasser im Tank rausglasen und diesen Winter hat es vom Restwasser im Wasserhanen der Wasserhanen gesprengt. Meine Frau will das ich die Reparatur kosten selber bezahle, Ich habe ihr Vorgeschlagen das ich die Hälfte der Materialkosten bezahle da ich die Wasserhanen selber ersetzen kann.
Wo das mit den Wassserhanen passiert ist waren wir noch zusammen.
Wie sieht da die Rechtslage aus? Muss ich wirklich den schaden selber bezahlen?
Ich habe auch die Vollkasko Versicherung für das ganze Jahr bezahlt und habe jetzt nicht mehr davon. Kann ich die Versicherungskosten pro rata temporis auch zurückfordern?
Letzten Sommer hatte wir eine Fahrzeugpanne. Auch da haben wir von Ihrem Vater Geld für die Reparatur erhalten. Der Vater hat einen Darlehnsvertrag gemacht der nur auf mich lautet. Ich habe immer die Raten bezahlt. Jetzt wo wir getrennt sind sind ca. noch 800-1000 Offen. Da will sich meine Frau auch nicht beteiligen. Wie sieht es damit aus?
Da ich so viele Frage stell ist das meine Frau wohlhabend ist eigener Camper, eigenes Haus, Geschäftsführerin in der Firma Ihres Vaters. Und ich muss jeden Franke zweimal drehen.
Ich danke euch für eure Meinungen und Ratschläge.
Answer by marikowari · Mai 11, 2019 at 11:15 PM
Hallo Stefan1980
Ich bin nicht Jurist. Doch meine Meinung dazu, gebe ich hier gerne kund.
Zuerst allerdings noch eine Rueckfrage. Seid ihr gerichtlich getrennt? Oder habt ihr euch aussergerichtlich, also guetlich getrennt. Wie war der Ehestand? Guetergemeinschaft, Errungenschaftsbeteiligung oder Guetertrennung? Der Unterschied ist relevant.
Besonders guetlich kann die Trennung nicht sein, denn sonst wuerde ihre wohlhabendere Frau wohl kaum solche Forderungen an sie stellen. Meiner persoenlichen Meinung nach ist dies peinlich kleinlich, denn um einen grossen Betrag kann es sich bei den Wasserhahnen ja nicht handeln. Vermutlich geht es hier eher weniger um das Geld an sich.... sondern um ein psychologisches Ding. Thema Schuldzuweisung.
Sie schreiben, dass der Schaden vor der Trennung entstanden ist. Damit ist der Schaden grundsaetzlich gemeinsam zu tragen. (Vorbehalten des Gueterstandes bei Guetertrennung). Unklar wird es, wenn sie sich nicht gerichtlich getrennt haben, also nur auseinander gezogen sind. Dann gilt hier immer noch die gegenseitige Unterstuetzungspflicht. Heisst dann aber auch, dass der Schaden wohl nach wie vor, gemeinsam zu tragen ist.
Ausserdem bin ich der Ansicht, dass die Vollkaskoversicherung den Schaden bezahlen muesste. Anmelden! Dannach (!) die Police kuendigen und die Praemie pro rata temporis zurueck verlangen.
Was den Darlehensvertrag anbetrifft: Hier muss ich mich schon etwas wundern!
Der Camper gehoert ihrer Frau? Ist also ihr eigener Besitz? Und sie nehmen ein Darlehen auf, um den Besitz ihrer Frau zu reparieren? Fuer mich passt hier so Einiges nicht ganz zusammen. (Persoenliche Meinung).
De facto ist ihre Frau, ausser bei Guetertrennung, gesetzlich dazu verpflichtet, Forderungen aus einem Darlehensvertag gemeinsam mit ihnen zu tragen. Da der Vertrag vor der Trennung geschlossen wurde, gilt dies auch nach der Trennung noch.
Dies mal so grob der Rahmen. Fuer weitere Auskuenfte muessten sie meine Rueckfrage beantworten.
Answer by stefan1980 · Mai 12, 2019 at 08:44 AM
Hallo
Danke für deine Antwort.
Wir haben die Gütertrennung im Sinne von Art. 247 ff. ZGB. Nein wir sind noch nicht Gerichtlich getrennt, Ich bin auf den ersten April in eine eigene Wohnung gezogen. Termin für die Verhandlung betreffend Eheschutz bzw. Abänderung haben wir erhalten.
Nein die Kosten für das Material bewegen Sich um 100-150 Franken.
Die Versicherung läuft auf meine Frau ich habe nur die Prämie bezahlt.
Wegen dem Darlehen das war auch kein Problem da ich die Raten bezahlt haben dafür hat meine Frau andere gemeinsame Sachen bezahlt. Nur jetzt ist es ein Problem da ich mein Lebensunterhalt selber bezahlen muss und zusätzlich das Darlehen ab bezahlen muss wo ich nichts davon habe.
Danke für euer Antworten.
Answer by marikowari · Mai 12, 2019 at 09:29 AM
Hallo Stefan
Ja dann sind die Verhaeltnisse jetzt etwas klarer.
Also noch mal: Den Schaden am Camper an die Versicherung melden. Allerdings fuerchte ich, dass der Schaden so klein ist... und der Selbstbehalt groesser ist. Pramien muessen sie nicht mehr bezahlen, weil die Versicherung auf ihre Frau laeuft und sie ja Guetertrennung vereinbart haben. Zurueck verlangen koennen sie hier wohl aber nichts.
Bei der Geschichte mit dem Darlehen ist es nun so, dass sie hier gesetzlich alleine verpflichtet sind, dieses fertig zu bezahlen. Ob sie nun noch etwas davon haben oder nicht. Wenn sie das Darlehen aber im Hinblick darauf, dass ihre Frau andere Dinge bezahlt haben, aufgenommen haben, dann ist es aus moralischer Sicht wohl auch richtig, wenn sie es fertig bezahlen.
Grundsaetzlich moechte ihnen raten, die Sache im Dialog zu klaeren. Solche Geschichten dann vor dem Gericht zu klaeren, ist muehsam und kostet wohl am Ende mehr als der strittige Betrag. (Welche im konkreten Fall als klein erscheinen. Auch wenn sie im Moment jeden Franken umdrehen muessen). Allenfalls koennten sie beim Darlehen aufgrund der Situation noch um einen Zahlungsaufschub oder Aenderung der Raten bitten.