Wie sollte eurer Meinung nach jemand sein Einkommen offenlegen, wenn er selbständig ist. Ein Lohnausweis bei Selbständigerwerbenden kann ich nicht so ernst nehmen, den kann selber erstellen und dem Ex so übergeben, der Ex hat dann gar keine Möglichkeit zu überprüfen, ob die Ex mehr verdient oder nicht. Einmal im Jahr muss die Ex diesen Nachweis erbringen, ob sie mehr verdient oder nicht.
Was wäre eurer Meinung nach die fairste Methode?
Answer by Sirio · Aug 14 at 08:11 AM
Massgebend ist in solchen Fällen die Steuererklärung. Das darin deklarierte Einkommen ist zwar ebenfalls nicht ohne Weiteres überprüfbar, mit dieser Tatsache muss aber selbst die Steuerbehörde leben. Falls sich diese oder sonst jemand auf den Punkt stellen will, das deklarierte Einkommen sei zu tief, ist die Behauptung nachzuweisen. Das ist nun mal die Situation, in welcher sich die geschiedenen Ehegatten von Selbständigerwerbenden typischerweise befinden.
Answer by Rosenstrauss · Aug 14 at 08:37 AM
Ich lege da mehr Wert auf ein Dokument, welches von einer offiziellen Behörde erstellt worden ist. Doch dieses Dokument will sie nicht herausrücken, sagt wohl schon alles. Ihre Steuererklärung kann sie nochmals ausfüllen mit falschen Angaben. Irgendwann muss halt das von uns gewünschte Dokument gerichtlich eingefordert werden, leider, aber das werden wir definitiv tun.
Answer by Sirio · Aug 14 at 01:11 PM
Der von einer offiziellen Behörde ausgestellte Dokument wäre in diesem Fall die Steuerveranlagung. In einigen Kantonen, aber eben nicht in allen, können Dritte Auskunft über die Steuerfaktoren von steuerpflichtigen Personen erhalten. Informationen dazu finden Sie hier (PDF 'Die Öffentlichkeit der Steuerregister' herunterladen). Vielleicht haben Sie Glück und leben im einem der "guten" Kantone.
Answer by Rosenstrauss · Aug 14 at 01:33 PM
Danke für den Hinweis. 3 von 26 Kantonen sind betroffen, sehr interessant.
Answer by marikowari · Aug 15 at 09:55 AM
Ich muss mich hier mal grundsaetzlich der ersten Antwort von @Sirio anschliessen.
Die Frage ist noch, ob der/die Selbstaendige ueberhaupt die Pflicht zu einer doppelten Buchhaltung hat.
Falls dies nicht der Fall ist, wird es selbst bei einer Steuerpruefung sehr schwierig werden, hier klar abzugrenzen, was eigentlicher Lohn ist und was ein Wertzuwachs des Geschaefts ist. Der Wertzuwachs des Geschaefts spiegelt sich zwar auf der Vermoegenseite wieder, ist aber kein Lohn im eigentlichen Sinne.
PS: bei einem selbstaendig Erwerbenden gibt es keinen Lohnausweis im ueblichen Sinne.
Als relevant koennte hier noch der, bei der AHV angegebene, "Eigenlohn" gelten.
Ich denke dies ist das Dokument, welches noch am ehesten herangezogen werden koennte, um die Einkommensituation zu klaeren. Dieses sagt aber nichts ueber die Vermoegensituation aus. Obwohl in der AHV -Deklaration auch das ins Geschaeft investierte Eigenkapital aufgefuehrt ist. Doch eben nur das ins Geschaeft investierte Kapital.
Ueber das privat allenfalls vorhandene Vermoegen, sagt nur die Steuerdeklaration etwas aus.
Als selbstaendig Erwerbender hat man, ganz legal, einen grossen Spielraum um am Einkommen herum zu tricksen. Man kann den Eigenlohn tief halten, waehrend das Geschaft einen grossen Wertzuwachs haben kann. Daraus resultiert dann in der Steuerdeklaration ein Kapitalzuwachs, respektive ein Kpitalgewinn, welcher deklariert und versteuert werden muss.
Ein selbstaendig Erwerbender muss, ausser gegenueber den bestimmten Behoerden (Steuerverwaltung, SVA, SUVA), keine Einsicht in seine Buchhaltung gewaehren.
Ich mahne hier deutlich zur Vorsicht!
Nur schon den Verdacht zu aeussern, dass jemand an seiner Steuerdeklaration herumtrickst, kann als Ehrverletzung und Rufschaedigung interpretiert werden. Und kann dann sehr unangenehme Folgen haben.
Ohne dass man diesen Verdacht nicht ziemlich eindeutig begruenden kann, sollte man so etwas besser nicht tun.
Und hier zeigt sich die Krux der Sache: Man wird es erst ausreichend begruenden koennen, wenn man genug Einblick in die Buchhaltung hat. Und Aussenstehende bekommen diesen Einblick nicht.
PS: SVA und SUVA machen von sich aus sporadisch Revisionen. Insbesondere bei noch jungen Unternehmen. Ein Recht auf Akteneinsicht haben Aussenstehende auch hier nicht.
Answer by Rosenstrauss · Aug 15 at 10:09 AM
Sie muss ja auch Steuern bezahlen und dafür erhält man ja irgendwann die definitive Veranlagung, dort ist ihr Einkommen festgehalten. Dass sie den Spielraum sicherlich auch ausschöpft und auch Schwarzeinnahmen macht, ist für mich klar, daran sind wir auch nicht interessiert, wir nicht nur an der definitiven Steuerveranlagung interessiert, den dabei handelt es sich um ein öffentliches Dokument. Was sie schwarz einkassiert interessiert uns überhaupt nicht. Mein Partner hat jährlich das Recht zu erfahren, was sie verdient. Mir ist auch klar, dass sie wohl für die nächsten Jahren genau so viel verdient, dass eben keine Anpassung gemacht werden muss.
Aber ist es logisch, dass man 100% arbeitet (tut sie) und dann nicht über Fr. 1950.-- kommt? Wer würde sowas freiwillig machen? Wer gibt 100% Zeit für Fr. 1950.-- Einkommen? Solange sie nur Fr.1950.-- als Verdienst angibt, bleiben die Unterhaltszahlungen gleich. Sie hat eine gute Ausbildung, würde sie eine Stelle im gelernten Beruf suchen, würde sie erheblich mehr verdienen und mein Partner müsste ihr weniger zahlen.
Answer by marikowari · Aug 15 at 12:39 PM
@Rosenstrauss
Mein Partner hat jährlich das Recht zu erfahren, was sie verdient.
Woher nehmen sie dieses Recht. Meines Wissens gibt es das so nicht.
Answer by Sirio · Aug 15 at 01:17 PM
Nur als Anmerkung: Ich weiss nicht welche Geschäftstätigkeit die betreffende Person ausübt, doch man liest regelmässig von Leuten, die - zum Beispiel nach der Gründung eines Startups - jahrelang trotz hervorragender Ausbildung und höchstem Engangement förmlich am Hungertuch nagen, sei dies aus purer Leidenschaft oder weil sie hoffen, später die Früchte ihrer Entbehrungen ernten zu können. Selbst spätere Millionäre schauen teilweise auf solche Jahre zurück.
Answer by Rosenstrauss · Aug 15 at 01:42 PM
Nun ja, ich würde das nicht wollen, ich will mir was leisten können. Sie hat einen Hundesalon, der läuft sicher gut, aber eben, sie muss zu 100% arbeiten. Würde sie in ihrem Beruf arbeiten, könnte sie locker 50% arbeiten und würde viel mehr verdienen als jetzt. Sie wollte Freiheit und diese Freiheit bezahlt sie mit weniger Einkommen.