Aufgrund einer vorsorglichen Verfügung der KESB wurde mir Kosten auferlegt, welche mehrere 100 Franken in mein Existenzminimum eingreifen (ich lebe durch die Alimente unter dem pfändbaren Existenzminimum). Also ich habe nun mehr Ausgaben als Einnahmen. Die KESB hat dies vorher nicht geprüft und einfach die vorsorglich Maßnahme bestimmt. Nur durch diese Verfügung habe ich zuwenig Geld und deswegen war ein genereller Abänderungsantrag bisher auch nicht nötig. Nun leihe ich mir seit Monaten Geld um meine Kinder überhaupt noch abholen zu können und mache Schulden. Kann ich das Geld von der KESB zurück verlangen damit ich meine Schulden zurück zahlen kann.
Answer by Sozialversicher · Jul 11, 2020 at 01:11 PM
Wann haben Sie diese vorsorgliche Verfügung der KESB erhalten, in welcher Ihnen Kosten auferlegt wurden? Stand auf dieser Verfügung keine Rechtsmittelbelehrung an welche Adresse innerhalb welcher Frist eine Einsprache oder Beschwerde gegen die Verfügung geschickt werden kann? Haben Sie nach dem Erhalt der Verfügung innerhalb dieser Frist eine Einsprache oder Beschwerde gegen diese Verfügung eingereicht und der KESB innerhalb der Frist gesagt bzw. geschrieben, dass Sie diese Kosten nicht bezahlen können, weil Sie unter dem pfändbaren Existenzminimum leben?
In welchem Kanton liegt die KESB, welche diese Verfügung erstellt hat? Das Verfahrensrecht ist zum grössten Teil kantonales Recht und ohne zu wissen um welchen Kanton es geht, kann man dort nicht nachschauen, was dort über die Verfahrenskosten, Rechtsmittel gegen Verfahrenskosten, Formvorschriften für Rechtsmittel (reicht mündlich oder muss es schriftlich sein) und die Möglichkeit für einen Antrag auf Erlass der Verfahrenskosten oder für einen Antrag auf eine Wiedererwägung, wenn man die Frist für das Rechtsmittel verpasst hat steht. Wenn man mit einer Verfügung nicht einverstanden ist und nicht innerhalb der Frist in der vorgeschriebenen Form gesagt oder geschrieben hat, dass man damit nicht einverstanden ist, kann man manchmal nichts mehr machen.
Answer by Su89 · Jul 11, 2020 at 02:43 PM
@Sozialversicher ich habe fristgerecht eine Beschwerde erhoben in welcher auch erwähnt wurde dass in mein Existenzminimum eingegriffen wird und man vorher nichts abgeklärt hat. Nach 6 Monaten Wartefrist und Mehrkosten wurde die Beschwerde vom Verwaltungsgericht abgelehnt, mit der Begründung es sei kein Abänderungsbegehren gestellt worden (was ohne diese Maßnahme auch nicht nötig ist). Und obwohl das Verwaltungsgericht nunmehr selber berechnete (aufgrund Antrag unentgeltliche Rechtshilfe) dass ich mehrere Hundert Franken darunter bin, haben sie der KESB keinen Einhalt geboten. Mein Anwalt war sehr entsetzt über diesen Entscheid da es offensichtlich ist. Scheinbar hält das Verwaltungsgericht aber zur KESB da diese ja auch fast im selben Gebäude sitzen. Gegen die KESB vorzugehen ist also sinnlos. Nun geht das Verfahren zurück an die KESB und ich warte wieder Monate auf einen neuen Entscheid. Da die KESB eh angefressen ist weil ich Beschwerde eingelegt habe, warte ich wohl eh noch länger. Es interessiert niemanden, dass ich immer mehr Schulden mache weil ich einfach kein Geld mehr habe. Wenn ich dann meine Kinder nicht mehr abholen kann, weil ich es einfach nicht mehr finanzieren kann, wird es mir wohl auch negativ ausgelegt. Also entweder Schulden oder schlechter Vater.