„Personenfreizügigkeit bedeutet Rechtsanspruch auf Einwanderung
Immer und immer wieder wird – auch von Mitgliedern des Bundesrats – argumentiert «zuwandern darf nur, wer über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügt». Das ist schlicht und einfach eine falsche Aussage. Der mit der EU abgeschlossene Personenfreizügigkeits-Vertrag (offizieller Name «Freizügigkeitsabkommen») bedeutet, dass jedermann aus der EU – potentiell also mehr als 500 Millionen Menschen – einen verbrieften Rechtsanspruch erhält, in die Schweiz zu kommen.
An dieser Stelle seien die folgenden Fakten aufgelistet (nur einige der vielen unterzeichneten Sachverhalte):
Bei Leuten, welche unter diesem Titel einwandern, kann es gar keine Lohnkontrolle geben (auch nicht bei denjenigen, die sich auf die verbriefte «Dienstleistungsfreiheit» berufen). Dass die Probleme der Personenfreizügigkeit angeblich durch «flankierende Massnahmen» gelöst werden können, stimmt ganz einfach nicht, auch wenn viele Gewerkschafter dies behaupten.
Man halte ich das folgende Beispiel vor Augen: Ein Dachdecker aus der EU übernimmt den Auftrag, für einen Schweizer Hausbesitzer zu einen Fix-Preis von 30‘000 Franken einen Dachstock zu bauen. Niemand kann wissen (geschweige denn kontrollieren), ob für diesen Dachdecker nach getaner Arbeit ein Stundenlohn von 100 Franken oder 10 Franken resultiert.
Systematischer Missbrauch ermöglicht
Der «Missbrauch» ist rechtlich gesehen gar kein Missbrauch, sondern er ist Teil des Systems. Es ist z.B. bei der Personenfreizügigkeit auch auf einfachste Art und Weise möglich, in der Schweiz eine juristische Person (z.B. eine GmbH) zu gründen, womit es faktisch verunmöglicht wird, zu regeln, zu welchen Bedingungen die Leute arbeiten.
Möglich – und völlig legal – ist z.B. auch, via eine eben gegründete GmbH einen 64-jährigen Mann oder eine 63-jährige Frau anzustellen, um diesen nach wenigen Monaten (Eintritt ins Pensionsalter am 65. resp. 64. Geburtstag) genau dieselben lebenslangen Ergänzungsleistungen zu verschaffen, wie sie Schweizerinnen und Schweizer erhalten, die 40 Jahre hier gearbeitet haben. Wer dieses System ausnützt, kann – wie erwähnt völlig legal – lebenslang das Zehnfache an Rente beziehen, als er je mit seiner Arbeit in seinem Herkunftsland verdient hat (z.B. in Rumänien oder Bulgarien liegt das Lohn-Niveau an vielen Orten zehnmal tiefer als bei uns; oder sogar noch tiefer).
Der Bundesrat weiss, dass es Lohn-Nivellierung nach unten geben wird
Niemand auf dieser Welt kann die Grund-Prinzipien der Ökonomie und der Logik ausser Kraft setzen. Personenfreizügigkeit ist immer und überall zu Ungunsten des Landes, welches das Glück hat, wohlhabend(er) zu sein. Wer etwas anderes sagt, könnte gerade so gut behaupten, Wasser fliesse aufwärts.
Auch die Vertreter des Bundesrats wissen das selbstverständlich. Ich habe im Nationalrat miterlebt, wie der Bundesrat am Mikrofon wörtlich gesagt hat, das «schleckt keine Geiss weg. Das ist klar, das gibt eine Nivellierung nach unten (…). Tendenziell wird die Arbeitslosigkeit steigen.»
Solche Aussagen habe ich in den letzten Wochen aus bundesrätlichem Mund nie vernommen“ (Luzi Stamm (a. NR) in Aarauer Woche KW 28, 7. Juli 2020) Alex Schneider, Küttigen
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