Noch eine Frage...
Habe irgendwo gelesen, wenn man sich beim Sozialamt anmeldet würde die Wohnung durchsucht, ob man noch irgend etwas Wertvolles in der Wohnung hat? Ist das wahr?
Da kommt man sich ja vor wie ein Schwerverbrecher...
Answer by Mustermann · Okt 26, 2020 at 08:16 AM
Soweit wird es garantiert nicht kommen, dazu hat das Sozialamt kein Recht. Falls man Dir konkret Betrug vorwerfen kann, sieht es natürlich anders aus. Bei einer Anklage würde die Polizei unter Umständen eine Wohnungsdurchsuchung durchführen, um Beweise zu sichern.
Answer by traurig · Okt 26, 2020 at 08:53 AM
Hallo
Danke für Ihre Antwort. Sind Sie sicher? Das Betreibungsamt darf ja auch ohne Polizei vorbeikommen und "Wertsachen" pfänden.
Mich würde es nicht wundern, wenn das Sozialamt das auch darf.
Man liest ja genug, was das Sozialamt alles macht, ob es darf oder nicht.
Jedenfalls habe ich Angst davor, bald da zu stehen wo eigenltich niemand freiwillig sein möchte und mich noch auf jede mögliche Art und Weise erniedrigen lassen zu müssen.
Da hat man über 30 Jahre gearbeitet, immer für sich selber gesorgt, Steuern und sämtliche Abgaben bezahlt und wird dann als "Sozialschmarotzer" gequält und erniedrigt. Man muss alles abgeben, was man sich erarbeitet und erspart hat, muss in einem billigen Loch hausen und am Schluss wird einem noch die Pensionskasse genommen als Rückzahlung für die Unterstützung.
Eigentlich gibt man sich besser gleich die Kugel.
Answer by Sozialversicher · Nov 25, 2020 at 01:02 PM
@Mustermann
In welche einigermassen zuverlässige Quelle haben Sie denn geschaut bevor Sie die Antworten gegeben haben, dass es "garantiert" nicht zu einem Hausbesuch von Mitarbeitern des Sozialamts kommen wird ohne zu wissen um welchen Kanton es überhaupt geht? traurig hat zwar in einer anderen Frage erwähnt im Kanton Aargau zu wohnen, aber eine Wohnung im Kanton Bern zu suchen und ob traurig immer noch im Kanton Aargau wohnt oder bereits in einem anderen Kanton wohnt und welcher das ist, ist nicht bekannt. Das Sozialhilferecht ist kantonales Recht und wenn man nicht einmal weiss, um welchen Kanton es geht, ist es gelinde gesagt unvorsichtig sich mit einer Antwort, dass etwas "garantiert" nicht kommen wird, aus dem Fenster zu lehnen. Eine andere Frage ist, ob und welche Sanktionen gemäss dem kantonalen Sozialhilferecht möglich sind, wenn ein Mitarbeiter des Sozialamts an der Türe klingelt und einen Hausbesuch machen möchte und man sich weigert den Mitarbeiter in die Wohnung zu lassen.
Im folgenden Artikel in der Limmattalerzeitung wird geltend gemacht, dass fast jede zweite Gemeinde in Kanton Aargau auf flächendeckende und unangekündigte Hausbesuche setzt:
https://www.limmattalerzeitung.ch/limmattal/region-limmattal/unangemeldete-hausbesuche-bei-sozialhilfeempfaengern-sind-kein-thema-127512295
Noch ein Artikel über Hausbesuche im Kanton Aargau:
https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/kanton-aargau/in-100-gemeinden-klingeln-kantonale-kontrolleure-bei-sozialhilfeempfaengern-127021473
Kanton Bern Information und Weisung mit Erwähnung eines unangemeldeten Hausbesuchs im Abschnitt Auflistung der Tätigkeiten zur Überprüfung der Verdachtsmomente auf einem Formular für einen Schlussbericht:
http://www.bsig.jgk.be.ch/bsig-2010-web/bsig/fileDownload?documentId=544&LANGUAGE=de
Ein Artikel über den Kanton Zürich vom 15. Juni 2020:
https://www.tagblatt.ch/amp/limmattal/unangemeldete-hausbesuche-zurcher-volk-wird-wohl-uber-sozialdetektive-abstimmen-ld.1422849
Ein Artikel über die Gemeinde Regensdorf im Kanton Zürich vom 8. Mai 2019:
https://www.zuonline.ch/dielsdorf/sozialhilfebezueger-erhalten-weiterhin-besuch-von-kontrolleuren/story/29385265
Urteil B 2019/125 des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Februar 2020
https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-gerichte/?type=1563347022&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=6292&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&cHash=48ef89c63cae015394d7d245abd0ce4c
Answer by memo · Nov 26, 2020 at 10:08 PM
Sollte so Etwas nicht für die ganze Schweiz gleich gelten? Kann doch nicht sein, dass jeder Kanton eine Extrawurst hat. Im Übrigen finde ich eine Hausdurchsuchung durch das Sozialamt einen unrechtmässigen Übergriff. Selbst bei der Polizei darf eine Hausdurchsuchung nur durch Richterlichen Beschluss und bei einer hohen Dringlichkeit vollzogen werden. Oder wenn Gefahr in Vollzug ist. Kann doch nicht sein, dass ein Sozialamt über Polizei und Justiz steht! Gibt mir arg zu Denken, was und wie das mittlerweile in der Schweiz her und zu geht. Da haben einige Kantone klar und deutlich eine ungute Gesinnungsmentalität und solche Probleme gab schon mal in einem andern Land vor 80 Jahren. Wo so Etwas hin führt zeigt die Geschichte.
@memo
Sollte so Etwas nicht für die ganze Schweiz gleich gelten?
Gute Frage.
Aber @Sozialversicher hat hier eine klare Antwort gegeben.
Die Details werden hier nicht vom Bund, sondern von den Kantonen geregelt.
Man darf aber hinterfragen, wie weit hier der "Kantönligeist" gehen darf. Doch das war eigentlich nicht wirklich die Kernfrage im Thread.
Das Sozialamt hat wohl das Recht und auch die Pflicht zu überprüfen, ob ein Antrag auf Sozialhilfe zu Recht besteht. Dass ein Sozialamt dazu auch einen Hausbesuch machen darf, muss einem Sozialamt wohl grundsätzlich zugestanden werden.
Answer by traurig · Nov 28, 2020 at 04:00 PM
Danke für die ausführliche Antwort, die Links zu den Zeitungen (Kt.AG) sind leider nur für Abonnenten.
Der Link für Bern ist soviel Beamtendeutsch, da wird mir schlecht beim Lesen.
Ich wohne noch im AG, die günstige Wohnung im Kt. Bern habe ich leider nicht bekomment (ist nicht so einfach wenn man arbeitslos ist...).
Also ich habe das schonmal von jemandem gelesen, dass eben nach der Anmeldung die Wohnung durchsucht wird, ob man noch irgendwelche Wertsachen hat. Scheint also auch mehr oder weniger Gang und Gäbe zu sein. Was mal wieder zeigt, dass man Sozialhilfebezüger alle über einen Kamm schärt und alle Schmarotzer und Betrüger sind. Sollte es soweit kommen (leider wird die Hoffnung auf eine Festanstellung immer kleiner und ich älter...), überlege ich mir das wirklich mit der Kugel. So ein Leben ist für mich nicht lebenswert und macht für mich keinen Sinn.
@memo
Also jeder, der glaubt, die Schweiz sei so toll, soll sich doch mal erinnern, wie das mit den Verdingkindern so lief oder wie lange (oder eben nicht) es her ist, dass wir Frauen gleichberechtigt sind und wählen dürfen...
Solange es einem in der Schweiz gut geht und man arbeitet und Steuern abliefert ist die Schweiz sicher nicht das schlechteste Land zum leben. Fällt man aber durch die Schablone, wird es nicht mehr ganz so lustig. Und in den nächsten Jahren wird es sicherlich nicht besser, da ja in den Sozialwerken schon lange gespart wird aber wohl immer wie mehr in die Sozialhilfe und Altersarmut abrutschen werden.