Hausrat Sozialhilfeempfänger
Answer by HelpForMe · Nov 08, 2020 at 10:01 AM
Info:
- Habe seit 13 Monaten Probleme mit Achillessehne.
- Seit Anfang März Diagnose hohe Diabetes Typ 2 (habe ich jetzt im Griff)
- 12 kg abgenommen: deshalb der Verkauf der Kleider um diese durch neue
Grösse zu ersetzen
- neue Diagnose im Oktober: mehrere Bandscheiben defekt (habe mir von diesem
Geld einige nützliche Utensilien gekauft)
- wohne im 2. Stock ohne Lift ( kann nur mit aufziehen am Geländer
hochkommen, da bei einem Bein die Muskeln stark zurückgegangen sind.
- möchte jetzt dann zusätzlich zur Physio ins Hallenbad schwimmen gehen, um
Muskeln zu stärken
-Habe teilweise Medikamente und alle Masken und Desinfektionsmittel selbst
bezahlt
Answer by Sarewi · Nov 12, 2020 at 12:42 PM
Ja, solange du es nicht gewerblich machst und nur deine privaten (evt im kleinen Rahmen gespendete) Dinge verkaufst, darfst du das. Muss auch nicht bei den Steuern, Sozialversicherungen etc angegeben werden.
Alle Zusätze sind irrelevant. Das darf jeder, egal, aus welchen Gründen.
Answer by HelpForMe · Nov 12, 2020 at 01:14 PM
@Sarewi
Sie haben mir "vorsorglich" im November 150.- abgezogen. Musste eine Aufstellung von den Einnahmen machen.
Wie in der Info oben geschrieben, habe ich nur Kleider (die meisten gebraucht) und ein paar kleinere Haushaltsgegenstände verkauft. Ich habe durch Diabetes 12 kg abgenommen, deshalb der Verksuf um andere Kleider zu kaufen.
Habe leider zuwenig Erfahrung, wie das gehandhabt wird mit einem sogenannten Freibetrag.
Meine Muskeln sind durch meine Krankheiten extrem zurückgebildet und ich will diese wieder aufbauen. Bin jetzt noch in der Physio, aber möchte ins Hallenbad um zu schwimmen und Übungen im Wasser zu machen.
Hatte vor, das Geld so einzusetzen.
Monatlich habe ich ab April ca. 70.- bis 170.- "Reingewinn" gemacht. Gebraucht für Masken, neue Kleidergrösse, Desinfektionsmittel, Bandscheibenstuhl, u.s.w.
Macht mich kaputt..
Danke für die Antwort
Answer by Sozialversicher · Nov 17, 2020 at 02:05 PM
@HelpForMe
Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) in Zürich bietet eine kostenlose telefonische Beratung im Sozialhilferecht an. Ich empfehle Ihnen sich dort beraten zu lassen, was Sie machen können.
http://www.sozialhilfeberatung.ch
Das Sozialhilferecht ist kantonales Recht. Wenn Sie nicht sagen, in welchem Kanton Sie wohnen, weiss man nicht in welchem Sozialhilfegesetz und in welcher Sozialhilfeverordnung von welchem Kanton man nachschauen muss, wie die Vorschriften in Ihrem Kanton sind. In fast allen Kantonen erklärt das kantonale Sozialhilfegesetz oder die kantonale Sozialhilfeverordnung die Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe für rechtlich verbindlich, soweit das kantonale Sozialhilfegesetz oder die kantonale Sozialhilfeverordnung keine von diesen Richtlinien abweichenden Vorschriften enthalten. Grundsätzlich ist es so, dass alle Einnahmen und alles Vermögen, im dem Ausmass in dem es einen im kantonalen Gesetz festgelegten Freibetrag für das Vermögen überschreitet angerechnet wird und die Höhe der Sozialhilfe kürzt. Normalerweise ist aber der Hausrat und damit auch Kleider und Haushaltsgegenstände ausgenommen und es wird deshalb nicht verlangt, dass man seine Kleider und Haushaltsgegenstände verkaufen muss um damit seine Ausgaben zu bezahlen. Man könnte also argumentieren, dass wenn Kleider und Haushaltsgegenstände beim Vermögen nicht mitberücksichtigt werden, es keinen Unterschied macht ob man bestehende Kleider oder Haushaltsgegenstände gegen andere Kleider oder Haushaltsgegenstände umgetauscht werden oder ob diese verkauft und dann als Ersatz andere Kleider oder Haushaltsgegenstände gekauft werden. Gemäss Kapitel E.2.1 der SKOS-Richtlinien gehören Persönliche Effekten und Hausrat zum unantastbaren und nicht anrechenbaren Besitz und entsprechen den unpfändbaren Vermögenswerten gemäss Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.
Wenn Sie dem Sozialamt Belege dafür einreichen, wie hoch Ihre Ausgaben für Masken waren (z.B. Kassenzettel auf dem man die Masken sieht oder eine Rechnung) und einen Antrag stellen diese als situationsbedingte Leistungen gemäss den Empfehlungen der Sozialhilfe während Epidemie-Massnahmen der SKOS zu bezahlen, wird das Sozialamt das wahrscheinlich bezahlen. Sie sollten sich auch durch die UFS beraten lassen, ob die Kosten für Desinfektionsmittel, für den Bandscheibenstuhl (Hilfsmittel gemäss Kapitel C.1.4 der SKOS-Richtlinien) und für das Schwimmbad als Therapie (die Aufzählung in C.1.5 ist nicht abschliessend) als situationsbedingte Leistungen von der Sozialhilfe bezahlt werden. Vielleicht hilft es, wenn ein Sie behandelnder Arzt oder ein Sie behandelnder Phyisotherapeut schreibt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen in einem Schwimmbad schwimmen sollten und Sie diese Bestätigung dem Sozialamt einreichen können.
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) empfiehlt den für die Sozialhilfe zuständigen Sozialämtern:
Seit 19. Oktober 2020 gilt in der ganzen Schweiz die Pflicht, dass im öffentlichen Verkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maske getragen werden muss. Die Masken sollten nicht aus dem GBL (Grundbetrag für den Lebensunterhalt) bezahlt werden. Vielmehr sind sie als eine grundversorgende SIL (situationsbedingte Leistung), die während der Corona-Krise von praktisch allen Personen (Kinder ab 12 Jahren) benötigt werden, zu behandeln. Eine kostenlose Abgabe von geeigneten Masken ist ebenfalls eine für die Sozialdienste aufwandreduzierende Möglichkeit.
https://skos.ch/fileadmin/user_upload/skos_main/public/pdf/Recht_und_Beratung/Merkblaetter/2020_Merkblatt_COVID-19.pdf
Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien):
https://richtlinien.skos.ch/
https://richtlinien.skos.ch/e-anrechnung-von-einkommen-und-vermoegen/e2-vermoegen/e21-grundsatz-und-freibetraege/
https://richtlinien.skos.ch/c-situationsbedingte-leistungen-und-integrationszulagen/c1-situationsbedingte-leistungen-sil-grundsaetze/c14-gesundheit/
https://richtlinien.skos.ch/c-situationsbedingte-leistungen-und-integrationszulagen/c1-situationsbedingte-leistungen-sil-grundsaetze/c15-weitere-situationsbedingte-leistungen/
Answer by HelpForMe · Nov 19, 2020 at 11:01 AM
@Sozialversicher
Bitte helfen Sie mir.
Ich habe erneut eine Aufforderung erhalten, dass ich die Ricardo Verkäufe alle offenlegen muss. Habe ausschliesslich gebrauchte Kleider und Haushaltsgegenstände verkauft.
Habe wirklich bald Depressionen und bin den Tränen nahe.
Zu meinen Schmerzen kommt jetzt noch psychischer Druck :-(
Danke für Hilfe
Answer by Sozialversicher · Nov 19, 2020 at 12:55 PM
@HelpForMe
1) Wieso schreiben Sie nicht, in welchem Kanton Sie wohnen? Ich habe Ihnen bereits erklärt, dass das Sozialhilferecht kantonales Recht ist und man sonst nicht weiss in welchem Sozialhilfegesetz und in welcher Sozialhilfeverordnung von welchem Kanton man nachschauen muss. Ich kann sonst nicht nachschauen welche Vorschriften in Ihrem Kanton gelten.
2) Wieso rufen Sie nicht die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht an. Ich habe Ihnen deren Internetadresse angegeben und die Telefonnummer steht rechts oben auf deren Webseite. Die können Ihnen helfen.