Eine Person bezog Sozialhilfe und wird frühpensioniert. Erhält diese Person einen Lottogewinn oder eine Erbschaft muss sie Sozialhilfeschulden zurück bezahlen, das empfinde ich als korrekt. Es gibt Kantone die fordern von solchen Personen Rückzahlung der Sozialhilfe aus ihren Pensionsgeldern. Für Betroffene bedeutet es Existenzängste und im schlimmsten Fall das erneute Abrutschen in die Sozialhilfe. Wer solche Gesetze befürwortetet sollte sich schämen, es ist skrupellos. Solche absurde und groteske Gesetze fördern die Armut und müssen geändert werden. Höchste Zeit, dass die Altersvorsorge zur Schuldentilgung beim Sozialamt schweizweit verboten wird.
Answer by Palm · Nov 27, 2020 at 12:16 PM
Kam gerade diese Woche in TV. Im Prinzip ist es verboten. Einzig der Kanton Aargau macht das (oder hat es gemacht) Aber gemäss Vorschriften, darf man das nicht und man habe das mit dem Kanton Aarau angeschaut und die sollten das nicht mehr machen..
Answer by Sozialversicher · Nov 27, 2020 at 01:59 PM
@Palm
Das Sozialhilferecht ist kantonales Recht. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat bereits einmal entschieden, dass es zulässig ist. Da das Bundesgerichtsgesetz keine Möglichkeit vorsieht eine Beschwerde gegen einen Entscheid einer letzen kantonalen Instanz wegen einer Verletzung von kantonalem Recht zu erheben, kann eine Beschwerde bei Bundesgericht nur wegen einem Verstoss gegen das Willkürverbot oder eine andere Bestimmung der Bundesverfassung oder gegen Völkerrecht (z.B. einen Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention) erhoben werden, da die Materie Rückerstattung von Sozialhilfe nicht durch ein Bundesgesetz geregelt ist. Das Bundesgericht ist äusserst zurückhaltend dabei eine willkürliche Auslegung oder eine gleichheitswidrige Ausgestaltung kantonalen Rechts festzustellen und lässt den Kantonen beim kantonalen Recht einen sehr grossen Spielraum. Die Chancen mit einer Beschwerde in der Sache zu obsiegen sind derzeit also sehr gering.
Answer by skywings · Nov 27, 2020 at 03:07 PM
Umsobesser dass nun von fortschrittlichen ParteivertreterInnen im NR entsprechende Vorstösse eingereicht werden. Solche Gesetze wie im Kanton Aarau sind für die Schweiz eine Schande.
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