Ich habe am 26.11. meine KK eingeschrieben gekündigt. Gemäss Postzettel war mein Schreiben am 27.11. vorort. Offenbar war niemand da und das Kündigungsschreiben wurde erst am Dienstag 1.12. abgeholt und somit mir die Kündigung verweigert mit der Begründung sie sei zu spät eingetroffen. Hat jemand Tipps oder Erfahrungen?
Es guets Neus!
Aber das ist wohl jetzt der Neujahrsscherz des Tages. In ihrem eigenen Thread können sie keine Quellenangabe machen. Und hier fragen sie nach Namen?
Answer by C-O-R-A · Dez 31, 2020 at 02:35 PM
Nächstes Jahr früher kündigen. Die haben ein Postfach und bekommen einen Anweis und konnen ca. 5 Arbeitstage warten mit Abholen.
C-O-R-A
Im ersten Durchblick komme ich zur Ansicht, dass die Kündigung rechtzeitig erfolgt ist.
Poststempel der Empfangsbestätigung!
Answer by Transmitter · Jan 01 at 09:34 AM
@Monti66
Wenn sie eine Bestätigung der Post haben, dass die Kündigung am 27.11. im Briefkasten der KK war, dann hat die KK ein Problem. Sie wohl nicht.
Denn hier ist eine Verweigerung der "Annahme" ihrer Kündigung wohl rechtswidrig.
Answer by Sozialversicher · Jan 01 at 11:16 AM
@Monti66
Ich habe im Internet kurz nach Urteilen des Bundesgerichts und von kantonalen Versicherungsgerichten zu diesem Thema gesucht. Gemäss der Rechtsprechung des Bundesgerichts werden bei der Kündigung von Versicherungsverträgen der Grundversicherung der Krankenversicherung die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) über die Einhaltung der Fristen nicht angewendet. Stattdessen kommt die sogenannte Empfangstheorie zur Anwendung. Ich empfehle Ihnen der Krankenversicherung das zu schreiben und ihr die Sendungsverfolgungsnummer der Post reinzuschreiben und zu sagen, dass es gemäss der Rechtsprechung ausreicht, dass bei einer eingeschriebenen Kündigung die Abholungseinladung durch die Post innerhalb der Kündigungsfrist in das Postfach gelegt wurde und die Krankenversicherung den Brief mit der Kündigung gemäss der Sendungsverfolgungsnummer der Post am Freitag, den 27. November oder am darauf folgenden Werktag am Montag den 30. November hätte abholen können und die Kündigung deshalb gemäss der Empfangstheorie als innerhalb der Kündigungsfrist empfangen gilt.
Answer by Monti66 · Jan 03 at 09:57 PM
Vielen Dank Euch allen für Eure Beiträge. Ich bin ermutigt weiterzumachen. Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.
Hier gebührt der Dank wohl hauptsächlich @Sozialversicher
Der hat einmal mehr etwas explizit vor - und nachgelegt!
Answer by Sozialversicher · Jan 04 at 12:17 PM
@Monti66
Ich empfehle Ihnen sich mit den folgenden Links die folgenden Urteile des Bundesgerichts durchzulesen und sich in Ihrem Schreiben an die Krankenversicherung auf diese Urteile des Bundesgerichts zu berufen.
Urteil K 102/99 vom 19. Januar 2001 Erwägungen 4.a und 4.b zur Anwendbarkeit der Empfangstheorie bei der Kündigung der Versicherung im Krankenversicherungsrecht, wobei die Kündigung dort nicht mit eingeschriebenem Brief erfolgt ist
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://19-01-2001-K_102-1999⟨=de&zoom=&type=show_document
Urteil K 39/00 vom 16. Mai 2001 Erwägungen 5.a und 5.b zur Anwendbarkeit der Empfangstheorie bei der Kündigung der Versicherung im Krankenversicherungsrecht, wobei die Kündigung dort nicht mit eingeschriebenem Brief erfolgt ist
https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://16-05-2001-K_39-2000⟨=de&zoom=&type=show_document
Bundesgerichtsentscheid BGE 137 III 208 Erwägung 3.1.2 S. 214 zur Empfangstheorie bei einer mit eingeschriebenem Brief versandten Kündigung eines Mietvertrags.
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F137-III-208%3Ade⟨=de&type=show_document
Bundesgerichtsentscheid BGE 140 III 244 Erwägung 5.1 zur Empfangstheorie bei einer mit eingeschriebenem Brief versandten Kündigung eines Mietvertrags.
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F140-III-244%3Ade⟨=de&type=show_document
Answer by Sirio · Jan 05 at 07:45 AM
Am besten ergänzen Sie den Brief an die Krankenkasse mit folgendem Satz: "Sollten Sie auf die Ungültigkeit der Kündigung bestehen wollen, bitte ich Sie, mir dies in Form einer einsprachefähigen Verfügung zu eröffnen." Es versteht sich im Übrigen, dass bei nachträglicher Anerkennung der Kündigung eine neue Versicherung rückwirkend ab 1.1.2021 abzuschliessen ist.
Answer by C-O-R-A · Jan 06 at 07:44 AM
Hallo Forengemeinde
Wie ich schon in einem anderen Thread, der sich ebenfalls mit dem Wechsel der Grundversicherung befasst, sagte, halte ich diese Frage von @Monti66 als eine "Fake-Story" – wie auch viele andere "Erzählungen" von diversen Accounts in diesen Foren.
Diese Foren stellen m.E., trotz der sehr geringen Anzahl aktiver UserInnen, ein sehr gutes Modell vieler zwischenmenschlichen Beziehungen in unserer realen Gesellschaft dar.
Hier wie dort werden von einigen Individuen immer wieder gerne strategische Spiele gespielt.
Wie sollten wir uns verhalten, dass dieser Thread mit dem maximalsten "SOZIALEN NUTZEN" und den minimalsten "SOZIALEN KOSTEN" endet?
C-O-R-A
Answer by Sirio · Jan 06 at 08:17 AM
Solange die Fragestellung an sich seriös und der angebliche Sachverhalt von der Lebenserfahrung her als realistisch und nachvollziehbar erscheint, würde es mich nicht einmal speziell stören, wenn Letzterer erfunden sein sollte (das könnte hier durchaus der Fall sein, denn auf welchem "Postzettel" soll schon stehen, wann die Sendung vor Ort war). Andererseits könnte sich die Geschichte durchaus auch so zugetragen haben, und aus den (qualifizierten) Antworten können wir entsprechend lernen. Möglicherweise stösst irgendeinmal jemand, der sich in derselben Situation befindet, auf den Thread und kann entsprechend profitieren. Was mich in den Diskussionen viel mehr stört und auch ärgert sind schnell hingeworfene, um nicht zu sagen hingepfuschte Antworten, die sich als blosse und wenig hilfreiche Mutmassungen ohne "Fleisch am Knochen" herausstellen. Dies mit dem Risiko, jene Forumteilnehmer in die Irre zu führen, die real nach Hilfe suchen.
Sirio@ am 06/01 um 08:17 :
«Solange die Fragestellung an sich seriös und der angebliche Sachverhalt von der Lebenserfahrung her als realistisch und nachvollziehbar erscheint, würde es mich nicht einmal speziell stören, wenn Letzterer erfunden sein sollte ...»
@Sirio und Forengemeinde
In dieser Fragestellung gibt's auch eine Beschuldigte. Hier eine ungenannte Versicherung, also praktisch alle Versicherungen, die Produkte nach KVG versichern.
Ich denke, falls so eine Story in diesen Foren erfunden ist, jukt dies keine der Versicherungen.
Darf es deshalb uns als Mitglieder dieser Forengemeinschaft und der Foreneignerin auch egal sein?
C-O-R-A
Wie hiess der Typ, von dem der Spiegel und andere renommierte Medien "so exzellente und exklusive" Stories verbreiteten?
Hätten sie wahr sein können?
C-O-R-A
Hier nochmals kurz etwas "off-topic"
Sirio@ am 06/01 um 08:17
«Was mich in den Diskussionen viel mehr stört und auch ärgert sind schnell hingeworfene, um nicht zu sagen hingepfuschte Antworten, die sich als blosse und wenig hilfreiche Mutmassungen ohne "Fleisch am Knochen" herausstellen. Dies mit dem Risiko, jene Forumteilnehmer in die Irre zu führen, die real nach Hilfe suchen.»
Eine "Tubä", die sich gezwungen sieht, andere Meinungen mit eigenem Senf zu überdecken, ist eine "Senftube" und keine "Taube".
Es ist eine strategische Methode von "Falken" die andere Meinung bei den übrigen LeserInnen zu verunglimpfen.
Ziel ist :
C-O-R-A
Ich habe deine Antwort in einem anderen Thread auf meinen obigen Beitrag gesehen. Ich werde sie studieren. Der obige «Off-Topic-Beitrage» wandle ich jetzt in einen Kommentar zum Beitrag von @Sirio um.
C-O-R-A
Answer by Monti66 · Jan 06 at 09:15 AM
Ich möchte hier klar festhalten, dass es sich um keine Fakestory handelt, sondern leider um eine wahre Begebenheit. Ich bin nicht so hobbylos, dass ich solche Geschichten erfinde, um irgendwelche Leute zu bespassen. Und ich bin sehr dankbar, dass es Menschen gibt, die mein Anliegen ernst nehmen und sich bemühen mir zu helfen. Vielen Dank nochmals dafür.
Monti66
PS: man kann mittels QR Code auf dem Postzettel die Sendung nachverfolgen...
Im Gegensatz zu Anderen haben wir ihre Anfrage ernst genommen.
Es gibt aber auch noch Fragen in diesem Forum.... die gehen bei uns vielleicht noch in der Spasskategorie unter....