ich bin seit Dezember arbeitslos und bewerbe mich für die wenige Jobs die es gibt in unser Region.
Ich hatte schon immer vor mit 64 einen Wegzug aus der schweiz geplant, möchte dies jetzt um 2 Jahre vorziehen auf Frühling 2021. Dies natürlich nur wenn die Grenzen offen sind und die generelle Situation mit corona erlaubt.
Meine Fragen sind: muss ich mein RAV Berater von meine Pläne in Kenntnis setzten und wie lange vor dem Wegzug muss ich mich weiterhin um Arbeit bemühen?
Im Ausland werde ich nicht weiter arbeiten.
Answer by mupli · Jan 14 at 11:12 AM
Solange Sie ALV Gelder beziehen und in der Schweiz leben, so lange müssen Sie sich weiterhin nachweisbar um Arbeit bemühen. Ihren RAV Berater müssen Sie bezüglich ihrer Auswanderungspläne nicht informieren. Leben Sie dann im Ausland, sollten Sie die Beiträge für die AHV weiterhin jährlich bezahlen. Ansonsten wird die AHV Rente später gekürzt.