Die Höhe der AHV-Rente hängt erstens von der Anzahl Beitragsjahre und zweitens vom massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen ab, das man während dieser Zeit erzielt hat. Bezüglich der Beitragsdauer gibt es ein Skalensystem, das von Skala 1 (ein Beitragsjahr) bis zu Skala 44 (maximale Anzahl Beitragsjahre) reicht (siehe: «Rentenskala 44»).

Eine Vollrente – entspricht Rentenskala 44 – erhält nur, wer seit dem 20. Altersjahr bis zum Erreichen des Referenzalters jedes Jahr AHV-Beiträge bezahlt hat, also keine Beitragslücken aufweist. Andernfalls gibt es nur eine Teilrente (Rentenskalen 1 bis 43). Jede dieser Skalen weist verschiedene Rentenhöhen auf, wobei es jeweils eine Minimal- und eine Maximalrente gibt.

Anspruch auf die jeweilige Maximalrente haben Rentenbezüger erst ab einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 88’200 Franken und mehr (Stand 2024). Wer über ein solches verfügt und keine Beitragslücken aufweist, hat Anspruch auf die maximale Vollrente von derzeit 2450 Franken pro Monat bzw. 29’400 Franken pro Jahr.

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Achtung: Seit 2023 beträgt die AHV-Mindestrente 1225 und die Maximalrente 2450 Franken. Der AHV-Beitragssatz wurde 2020 für Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf je 4.35% erhöht.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
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