Es gibt keine gesetzliche Beschränkung der Anzahl 3a-Konten. Die kantonalen Steuerämter akzeptieren unterschiedlich viele. Am besten fragen Sie beim Steuerkommissär nach.

Die Anzahl Konten spielt erst bei der Pensionierung eine Rolle. Je mehr Kapital im selben Jahr zur Auszahlung kommt, desto höher ist der Steuersatz. Der Bezug der 3a-Guthaben ist frühestens fünf Jahre vor der Pensionierung möglich. Zur Vermeidung der Steuerprogression und weil ein Teilbezug von einem Konto nicht erlaubt ist, eröffnen viele Anleger mehrere 3a-Konten und lösen diese in verschiedenen Jahren auf.