Nein, mehrfache Witwenrenten sind nicht möglich. Das Gesetz regelt diesen Fall ganz klar: Wenn eine Witwe wieder heiratet, verliert sie automatisch ihren Anspruch.

Wer wie Sie im Konkubinat lebt, kann die Hinterlassenenrenten des verstorbenen Mannes weiterhin beziehen. Verstirbt auch der Konkubinatspartner, können die Pensionskassen vorsehen, dass der verbliebene Partner oder die Partnerin Rentenzahlungen erhält. Allerdings war auch hier der Gesetzgeber besorgt, dass es nicht zu doppelten Zahlungen kommt. Aus diesem Grund erhalten Sie, sollte der aktuelle Konkubinatspartner vor Ihnen sterben, keine Lebenspartnerrente, sondern Sie beziehen weiterhin die Renten Ihres verstorbenen Mannes.

Die Witwenrente der AHV wird übrigens bis zum Erreichen des Rentenalters ausbezahlt. Danach wird geprüft, ob die Witwen- oder die AHV-Rente höher ist – die höhere kommt nach der Pensionierung zur Auszahlung.

Buchtipp
Mit der Pensionierung rechnen
Mit der Pensionierung rechnen
Mehr zu Vorsorge im Konkubinat bei Guider

Weder das Erbrecht sieht einen Anspruch an den hinterbliebenen Konkubinatspartner vor, noch kennt die AHV eine Hinterlassenenleistung. Bei Guider erhalten Beobachter-Abonnenten nützliche Hilfestellung für die Altersvorsorge im Konkubinat. Erfahren Sie unter anderem, wie Sie sich mit einem Testament, einem Erbvertrag oder einer Todesfallversicherung gegenseitig begünstigen können.

Wie gut bin ich bei Einkommensverlust versichert?

loading...
Erwerbsausfälle durch Invalidität oder Todesfall können Betroffene und ihre Familien in finanzielle Schwierigkeiten bringen.
Quelle:  
Zwei Mal pro Woche direkt in Ihre Mailbox
«Zwei Mal pro Woche direkt in Ihre Mailbox»
Dominique Strebel, Chefredaktor
Der Beobachter-Newsletter