Sie verwechseln die Verzinsung von zwei unterschiedlichen Sparguthaben. Ihre Bank kann für Sie ein Freizügigkeitskonto führen – ein Sperrkonto, auf dem Ihr Pensionskassenguthaben angelegt wird, bis Sie eine neue Stelle haben und in eine andere Kasse eintreten. Die meisten Banken bieten solche Konten an. Die Verzinsung unterliegt dem Wettbewerb der Anbieter und – viel wichtiger – den Kapitalmarktzinsen für Schweizer Franken. Bei der von Ihnen angesprochenen Mindestverzinsung handelt es sich um die Verzinsung Ihres Altersguthabens in Ihrer Pensionskasse. Der Zinssatz beträgt zurzeit 2,5 Prozent. Er gilt für den obligatorischen Teil Ihres Altersguthabens. Der Bundesrat überprüft diese Mindestverzinsung alle zwei Jahre. Für die weitergehende berufliche Vorsorge darf dieser Satz unterschritten werden.
FreizügigkeitsguthabenMindestzins für Konten
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Mein Freizügigkeitsguthaben wird zu einem Satz von lediglich 1,5 Prozent verzinst. Dabei sollte die minimale Verzinsung doch eigentlich 2,5 Prozent betragen. Wie kann es zu einer solchen Differenz kommen? Livio R.
Von Hansjürg Reber
Veröffentlicht am 30.06.2005
Veröffentlicht am 30.06.2005
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