Wenn Sie einer Drittperson aus dem Kollegenkreis eine Bankvollmacht über Ihr Sparkonto erteilen wollen, ist besondere Vorsicht angebracht. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass solche Vollmachten auch von anscheinend vertrauenswürdigen Personen missbraucht werden. Ich würde Ihnen daher empfehlen, bei einer anderen Bank ein neues Sparkonto zu eröffnen und dort nur einen bestimmten Betrag, zum Beispiel 3000 Franken, einzuzahlen. Ihr Kollege kann dann nur über diesen Betrag verfügen, und damit wird auch das Risiko limitiert. Beachten Sie aber, dass er im Todesfall trotz Bankvollmacht nicht über den Betrag verfügen kann. Die Bank wird bei Ihrem Ableben eine Erbenbescheinigung verlangen und den Betrag nur Ihren Erben oder dem Erbenvertreter auszahlen.
Für NotfälleBankvollmacht sinnvoll?
Lesezeit: 1 Minute
Frage: Da ich 74 Jahre alt bin, möchte ich einem Kollegen für Notfälle eine Bankvollmacht über mein Sparkonto geben. Ganz wohl ist mir nicht dabei, eine Vollmacht in fremde Hände zu geben. Gibt es eventuell eine andere Lösung?
Von Giuseppe Botti
Veröffentlicht am 21.04.2006
Veröffentlicht am 21.04.2006
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