Noch nicht. Wenn Sie die Prämien aber weiterhin nicht begleichen, droht Ihnen ein so genannter Leistungsaufschub. Dafür muss die Kasse zuerst die fälligen Prämien oder Kostenbeteiligungen (Franchise oder Selbstbehalt) mahnen. Werden die Beträge nicht bezahlt, kann die Kasse den Versicherten betreiben. Ist beim Versicherten nichts zu verwerten, erstellt das Betreibungsamt einen Verlustschein. Erst wenn ein solcher ausgestellt wurde, kann die Kasse die Übernahme der Kosten für künftige Behandlungen verweigern. Werden die Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinse und Betreibungskosten jedoch nachträglich vollständig beglichen, muss die Kasse wieder zahlen. Und zwar auch jene Behandlungen, die während der Zeit des Aufschubs erfolgten.
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Behandlung: Kein Geld von der Kasse?
Behandlung
Kein Geld von der Kasse?
Lesezeit: 1 Minute
Ich bin mit der Zahlung der Prämien für die Krankenkasse in Verzug geraten und wurde mehrfach gemahnt. Muss ich nun damit rechnen, dass die Krankenkasse die Kosten für laufende Behandlungen nicht mehr übernimmt? Antoine F.
Von Laurence Eigenmann
Veröffentlicht am 29. Juli 2005 - 14:48 Uhr
Veröffentlicht am 29. Juli 2005 - 14:48 Uhr