Bei einem Spitalaufenthalt muss nebst Franchise und Selbstbehalt eine weitere Kostenbeteiligung in der Höhe von zehn Franken pro Tag geleistet werden. Damit wird ein Teil der Aufenthalts- und Verpflegungskosten abgegolten.
Personen, die in einer ehelichen Gemeinschaft oder mit minderjährigen oder in Ausbildung befindlichen Kindern zusammenleben, müssen diesen Beitrag nicht bezahlen. Er trifft nur Alleinlebende und Konkubinatspaare. Nach Auf-fassung des Verordnungsgebers können sie während des Spitalaufenthalts Lebenshaltungskosten einsparen, während dies bei Personen, die in einer Familie leben, weniger der Fall ist. Da die Krankenkassen den Beitrag oft ohne Überprüfung der persönlichen Verhältnisse in Rechnung stellen, lohnt es sich, die Spitalabrechnungen zu prüfen und gegebenenfalls zu reklamieren.
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Kostenbeteiligung: Eine Zehnernote fürs Spital?
Kostenbeteiligung
Eine Zehnernote fürs Spital?
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Frage: Kürzlich war ich einige Tage im Spital. Bei Erhalt der Abrechnung stellte ich dann fest, dass mir die Krankenkasse zehn Franken pro Spitaltag verrechnet. Was sind denn das für Kosten? Müssen die alle bezahlen?
Von Carla Brunner
Veröffentlicht am 28. April 2008 - 15:51 Uhr
Veröffentlicht am 28. April 2008 - 15:51 Uhr