Mündige ledige Kinder bis 25 Jahre, die nach wie vor im Haushalt der Eltern leben, sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung von Vater und Mutter mitversichert, sofern sie nicht erwerbstätig sind - beispielsweise Schüler, Studentinnen und Lehrlinge. Allerdings ist das nicht bei allen Versicherungen so geregelt. Ich empfehle Ihnen deshalb,
die Versicherungsbedingungen der Haftpflichtversicherung Ihrer Eltern genau zu studieren oder sich direkt bei der Versicherung zu erkundigen.
Sobald Sie Ihre Lehre abgeschlossen haben, sollten Sie - auch wenn Sie dann immer noch bei den Eltern wohnen - unbedingt mit der Versicherungsgesellschaft Kontakt aufnehmen und fragen, ob Sie weiterhin über die Police Ihrer Eltern versichert sind. Sobald Sie von zu Hause ausziehen, müssen Sie sich um eine eigene Privathaftpflichtversicherung kümmern.
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Frage und Antwort: «Gilt die Versicherung der Eltern auch für mich?»
Frage und Antwort«Gilt die Versicherung der Eltern auch für mich?»
Lesezeit: 1 Minute
Frage: Im Sommer werde ich 18 Jahre alt. Da ich meine Kochlehre noch nicht abgeschlossen habe, werde ich weiterhin bei meinen Eltern wohnen. Bin ich auch als Volljähriger bei der Haftpflichtversicherung meiner Eltern mitversichert?
Von Nicole Bisig
Veröffentlicht am 12.09.2008
Veröffentlicht am 12.09.2008
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