Ja, weil die Ausgaben für das Arrangement nicht durch den Unfall verursacht wurden. Zwar können Sie nun Ihre Ferien nicht geniessen – dieser Schaden ist aber nicht in Geld messbar und somit nicht schadenersatzfähig. Manche Juristen finden zwar, dass auch ein Schaden wie entgangener Genuss entschädigt werden sollte. Aus Angst vor ausufernden Schadenersatzforderungen hat sich diese Ansicht bis jetzt aber nicht durchgesetzt. Nur ein in Franken und Rappen messbarer Verlust ist ein Schaden im Rechtssinn. Voraussetzung ist also, dass sich das Vermögen durch das schädigende Ereignis vermindert oder sich deswegen nicht vergrössert. Falls Sie aber eine Annullationskostenversicherung abgeschlossen haben, deckt diese Versicherung Reiseabsagen wegen Unfällen.
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Vor den Ferien angefahren: Kein Schadenersatz?
Vor den Ferien angefahren
Kein Schadenersatz?
Lesezeit: 1 Minute
Ich wurde kurz vor den Ferien von einer Autolenkerin angefahren. Deren Versicherung will mir die Kosten des Ferienarrangements aber nicht ersetzen – diese Ausgaben seien kein Schaden. Stimmt das?
Nur ein in Franken und Rappen messbarer Verlust ist ein Schaden im Rechtssinn.
Bild: Thinkstock KollektionIch wurde kurz vor den Ferien von einer Autolenkerin angefahren. Deren Versicherung will mir die Kosten des Ferienarrangements aber nicht ersetzen – diese Ausgaben seien kein Schaden. Stimmt das?
Von Robert Baumann
Veröffentlicht am 14. März 2003 - 00:00 Uhr
Veröffentlicht am 14. März 2003 - 00:00 Uhr