Mit Urteil vom 29. August 2007 befassten sich die höchsten Richter mit der Beschwerde einer Mutter, die von der Tessiner Justiz verpflichtet wurde, ihre Kinder an den Vater in Mazedonien zurückzugeben. Laut Rechtsmittelbelehrung des Tessiner Appellationsgerichts konnte sie innert 30 Tagen Beschwerde gegen den Entscheid erheben. Am 27. Tag gab sie diese bei der Post auf. Zu spät, sagt das Bundesgericht. Denn das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Bundesgerichtsgesetz (BGG) sieht bloss eine Frist von zehn Tagen vor, wenn es um Entscheide über die internationale Rückgabe eines Kindes geht. Auf die falsche Fristangabe habe sich die Mutter nicht verlassen dürfen, weil sie den Fehler des Gerichts mit einem Blick ins Gesetz hätte erkennen können. Damit bestätigt das Bundesgericht zwar eine seit längerem bestehende Rechtsprechung - offenbar aber erstmals in einem Fall, in dem die betroffene Partei keinen Anwalt hatte. Und das ist nicht alles: Das Bundesgericht handelt damit Art. 49 BGG zuwider, der ausdrücklich festhält, dass den Parteien wegen unrichtiger Rechtsmittelbelehrung keine Nachteile erwachsen dürfen.
Tobias Jaag, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Zürich, kritisiert das Urteil: «Man kann doch nicht höhere Anforderungen an den juristischen Laien stellen als an die fachkundige Vorinstanz.» Lapidare Aussage des Bundesgerichts: Mit dem neuen Artikel 49 habe der Gesetzgeber die bisherige Rechtsprechung - nach der man sich nicht auf eine Rechtsmittelbelehrung verlassen darf, die dem Gesetz widerspricht - keinesfalls in Frage stellen wollen. Gut, dass wenigstens unsere höchsten Richter den zwar nirgends geäusserten, aber wahren Willen des Gesetzgebers kennen.
- Home
- Gesellschaft
Bundesgericht: Keine Gnade für juristische Laien
BundesgerichtKeine Gnade für juristische Laien
Lesezeit: 1 Minute
Nichtjuristen sind oftmals aufgeschmissen, wenn sie ohne Anwalt prozessieren wollen - das ist keine neue Erkenntnis. Neu ist jedoch, dass das Bundesgericht von Laien bessere Rechtskenntnisse als von Richtern verlangt.
Von Patrick Strub
Veröffentlicht am 09.10.2007
Veröffentlicht am 09.10.2007
Anzeige