Worum geht es?
Die Gesetzesänderung soll eine wirksame Prävention gegen Tierseuchen ermöglichen. Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen.
Abstimmungsfrage:
«Wollen Sie die Änderung vom 16. März 2012 des Tierseuchengesetzes (TSG) annehmen?»
Wichtigste Änderungen bei einem Ja:
- Das Bundesamt für Veterinärwesen verstärkt die Prävention gegen Tierseuchen durch Früherkennungs- und Überwachsungsprogramme.
- Der Bund erhält die gesetzliche Grundlage, Impfstoffe gegen Tierseuchen zu beschaffen und diese günstig oder gratis an Tierhalter abzugeben. Zudem kann er Impfstoffbanken betreiben.
- Der Bundesrat kann völkerrechtliche Verträge im Bereich der Tiergesundheit abschliessen.
- Der Hausierhandel mit Tieren wird verboten.
Argumente der Befürworter:
- Das Gesetz ermögliche eine bessere Prävention gegen Tierseuchen, was zum Schutz vor neuen Bedrohungen nötig sei.
- Das hohe Tiergesundheitsniveau in der Schweiz werde gesichert.
- Die Vorlage sichere im Bedrohungsfall eine rasche Impfstoffversorgung.
- Das Verbot des Hausierhandels unterbinde unwürdigen Tierhandel.
Argumente der Gegner:
- Die Vorlage gebe dem Bund zu viel Macht. Die Eigenverantwortung der Tierhalter werde zu stark geschmälert.
- Durch die völkerrechtlichen Verträge könne fremdes Recht automatisch übernommen werden.
- Man konzentriere sich zu stark auf Impfstoffe - natürliche Behandlungen dagegen würden vernachlässigt.
Ein Ja empfehlen:
Bundesrat und Parlament, FDP, CVP, SP, Grüne, EVP, BDP
Ein Nein empfehlen:
SVP