Trotz fünfjähriger Ehe mit einer Schweizerin wurde einem kenianischen Staatsbürger die Niederlassungsbewilligung verweigert und das Aufenthaltsrecht entzogen. Der Kenianer führte Beschwerde, blitzte aber vor Bundesgericht ab. Die Begründung der Lausanner Richter: Der Kenianer habe die letzten zehn Monate getrennt von seiner Frau gelebt.
Aus den Äusserungen der Ehefrau ging hervor, dass nach der Trennung eine Wiederaufnahme des Ehelebens für sie nie zur Diskussion gestanden habe. Sie habe lediglich versucht, die Nachteile der Trennung für ihren früheren Partner abzuwenden. Das Gericht erkannte keine Hinweise, dass die Aussagen der Frau unrichtig wären. Zudem gebe es keine Anzeichen, die auf eine Versöhnung hindeuten würden.
Die höchsten Richter befanden schliesslich, dass sich bei gesamthafter Betrachtung aller Indizien der Schluss aufdränge, die Ehe sei bereits gescheitert, bevor ein Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung bestanden habe. Dass sich der kenianische Beschwerdeführer dennoch auf die Ehe berufe, um die Niederlassungsbewilligung oder die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu erwirken, sei rechtsmissbräuchlich.
Bundesgericht, Urteil vom 13. Juli 2005 (2A.405/2005)
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Das neue Urteil: Aufenthaltsrecht verloren
Das neue Urteil
Aufenthaltsrecht verloren
Lesezeit: 1 Minute
Nach fünf Jahren binationaler Ehe kann der ausländische Partner eine Niederlassungsbewilligung beantragen. Trennt sich das Paar während dieser Frist, erlischt der Anspruch.
Von Verena Walther
Veröffentlicht am 24. Oktober 2005 - 17:56 Uhr
Veröffentlicht am 24. Oktober 2005 - 17:56 Uhr