«Die armen Tiere!» So reagieren viele Menschen, wenn sie niedliche Kaninchen in einem Aussengehege bei Schneegestöber und Minustemperaturen herumhoppeln sehen. Die Halter als Tierquäler abzustempeln, wäre jedoch völlig verkehrt – denn das Gegenteil ist der Fall: Kaninchen können nur draussen artgerecht gehalten werden. Denn erstens brauchen sie viel mehr Platz, als die meisten Käfige im Haus bieten können, zweitens sollten sie die Möglichkeit haben, im Erdreich nach Lust und Laune zu graben. Und was selbst viele Tierfreunde nicht wissen: Die meisten Hasen lieben den Schnee.

«Bei Hasen pochen wir darauf, dass sie, wenn immer möglich, draussen gehalten werden», sagt Martina Schybli von der Fachstelle Heimtiere beim Schweizer Tierschutz (STS). Auch Hühner und Europäische Landschildkröten gehören laut der Tierärztin zwingend nach draussen – die Schildkröten wenigstens von Frühling bis Herbst. Ebenfalls gut für die Aussenhaltung eignen sich gemäss der Fachfrau Meerschweinchen und robuste Ziervögel wie Kanarienvögel, Wellen- und Nymphensittiche.

Die Ausstattung muss stimmen

Damit sich die Tiere ganzjährig im Freien wohlfühlen, müssen ihre Gehege einige Kriterien erfüllen: Sie sollen Schutz bieten vor Mardern, Füchsen und Greifvögeln, ebenso vor Regen und Sonne. Kaninchen und Meerschweinchen brauchen pro Tier einen gut isolierten und wetterfesten Unterschlupf sowie diverse Versteck- und Klettermöglichkeiten wie Röhren, Harasse oder Äste. Die Hütten sollten mit wärmendem Heu ausgelegt werden und über möglichst kleine Zugänge verfügen, damit im Winter die Kälte draussen bleibt.

Die Grösse der Gehege variiert je nach Anzahl der Tiere, beträgt bei Meerschweinchen aber mindestens vier und bei Kaninchen sechs Quadratmeter Fläche. Bei Letzteren ist es zudem wichtig, dass das Gitter mindestens 50 Zentimeter tief im Boden versenkt werden kann – sonst graben sich die Kaninchen unten durch. Wenn Landschildkröten draussen überwintern sollen, ist eine rund 1,5 Meter tiefe, mit Laub und Rinde gefüllte Grube nötig, die ausserdem durch Maschendraht gegen das Eindringen von Mäusen gesichert ist.

Es gibt diverse Gehege und Hütten für Nager zu kaufen, sie haben aber ihren Preis: Zusammen mit weiterem Material kosten sie bis zu 2000 Franken. Wer es günstiger möchte und die Zeit und das Talent dazu hat, baut das Zuhause für die Tiere selbst. Im Internet finden sich entsprechende Anleitungen. Je grösser das Gehege, umso besser. Denn je mehr sich die Tiere bewegen können, desto robuster sind sie und verfetten auch weniger schnell. Werden sie trotzdem einmal krank oder sind sie schon sehr alt, behält man die Tiere aber besser im Haus.

Quelle: Thinkstock Kollektion
Das Tierwohl steht im Vordergrund

Martina Schybli vom STS nennt bei der Aussenhaltung von Kaninchen und Meerschweinchen ein zusätzliches Problem: Man muss verhindern, dass die Tiere von Darmparasiten befallen werden. Diese gelangen mit den Ausscheidungen in den Boden und mit der Nahrungsaufnahme wieder ins Tier, was zu Krankheiten führen kann. Das Risiko besteht zwar auch bei der Innenhaltung, lässt sich dort aber durch regelmässiges Misten minimieren. Bei der Aussenhaltung ist der Aufwand grösser. Eine Infektion vermeidet am ehesten ein verschiebbares Gehege – damit die Weidefläche regelmässig gewechselt und umgegraben werden kann.

Auch sonst ist der Aufwand für die Aussenhaltung im Vergleich zu derjenigen drinnen etwas grösser. Man muss sich um den Witterungsschutz kümmern (Sonnenschirm aufstellen, Gehege abdecken), das Misten braucht mehr Zeit, und an kalten Wintertagen muss mehrmals kontrolliert werden, ob das Trinkwasser nicht gefriert. «Die richtige Frage ist nicht, was mir selbst mehr oder weniger Aufwand bereitet, sondern was für das Tier optimal ist», sagt Tierschützerin Martina Schybli. Für Meerschweinchen und vor allem für Kaninchen lautet ihre Antwort: lieber draussen mit viel Platz als drinnen im kargen, engen Käfig. Womit auch klar ist, was die richtige Reaktion auf die Kaninchen in Nachbars Garten wäre: «Wie schön, dass die Tiere so glücklich sind.»

Gesetzliche Regelungen zu Tierlärm und Haftung

Während die einen nicht auf einen Hund als treuen Weggefährten verzichten wollen, erfreuen sich die anderen am frischen Ei direkt aus dem eigenen Hühnerstall. Doch wie so oft ist des einen Freud des anderen Leid – vor allem, wenn es um Tierlärm geht. Bellende Hunde, schallende Kuhglocken oder frühmorgendliches Hahnengeschrei rauben so manchem Nachbarn nicht nur die Nachtruhe, sondern auch den letzten Nerv. Und auch tierische Ausdünstungen geben immer wieder Anlass zu Streitigkeiten. Viele Immissionen sind zu tolerieren, doch die Duldungspflicht hat Grenzen. Verschiedene Bestimmungen regeln, was punkto Tierhaltung erlaubt ist, und sollen so ein geordnetes Zusammenleben ermöglichen.

Das Zivilgesetzbuch hält fest, dass übermässige Einwirkungen auf das Eigentum der Nachbarn zu unterlassen sind. Tierhaltung im Freien ist also gestattet, solange die Tiere die Wohnqualität der Nachbarn nicht zu sehr beeinträchtigen. Im Streitfall muss der Richter untersuchen, ob ein durchschnittlich sensibler Mensch die konkrete Störung als übermässig empfinden würde. Dabei wird berücksichtigt, was ortsgebräuchlich ist. Das Bundesgericht musste in einem Entscheid das Interesse eines Landwirts, seine Kühe auch nachts mit Glocken auszurüsten, dem Ruhebedürfnis der Nachbarn in einer Wohnzone gegenüberstellen. Es kam zum Schluss, dass diese das Gebimmel nicht hinnehmen müssen. Anders sähe es auf bergigem, eher ländlich geprägtem Terrain aus. In der Regel enthalten auch Polizeiverordnungen der Gemeinden Vorschriften in Bezug auf Tierlärm.

Und wer haftet, wenn das Tier einen Schaden anrichtet? Grundsätzlich ist der Tierhalter verantwortlich – zumindest wenn er nicht nachweist, dass er sein Tier sorgfältig beaufsichtigt hat oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre. Zu häufigen Streitigkeiten führen diesbezüglich nicht selten Kothäufchen von Nachbars Katze im eigenen Garten. Da Katzen aber als nicht domestizierbar gelten, haften ihre Halter nicht für Schäden. Katzenkot im Garten muss toleriert werden.

Die Hundehaltung wird in den meisten Kantonen durch ein Hundegesetz und eine Verordnung geregelt. Halter werden dort aufgefordert, ihr Tier so zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Oft existieren Vorschriften zur Leinen- und Maulkorbpflicht und darüber, wie man Hunde in Zwingern halten darf.

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