Wenn die Liebe jung und wild und ständig auf dem Sprung ist, ist man immer gutgelaunt. Das sei das Schöne am Verliebtsein, sagen viele Jugendliche in der repräsentativen Studie «Liebe! Körper! Sexualität!» der Zeitschrift «Bravo» aus dem Jahr 2009. Weniger schön finden sie es, wenn die Liebe nicht erwidert oder wenn Schluss gemacht wird – was recht häufig vorkommt: Bei drei von vier Jugendlichen hält die erste Beziehung angeblich etwa drei Monate.

In der Schweiz gibt es keine aktuelle Erhebung, die mit dieser sogenannten Dr.-Sommer-Studie vergleichbar wäre und die Entwicklungsphasen der Jugendlichen zwischen elf und 17 Jahren untersucht. Aber was in Sachen Sexualität in Deutschlands Teenagerzimmern passiert, dürfte hierzulande kaum anders sein. Schliesslich gehört «Bravo» auch hier zu den meistgelesenen Jugendzeitschriften.

Die Dr.-Sommer-Studie hat denn auch mehr zu besagen als die simplen «Wahrheiten», die in jedem Liebeslied besungen und in jeder Vorabend-Soap thematisiert werden. Etwa dass Jugendliche heute zu wenig über Verhütung und Geschlechtskrankheiten wissen – trotz der vermeintlichen Omnipräsenz von Sexualität im Alltag. Das legt die Vermutung nahe, dass auch Eltern ein Informationsdefizit haben, denn 79 Prozent der Jugendlichen können angeblich mit den Eltern offen über Liebe und Sexualität reden (und 56 Prozent nutzen diese Chance auch).

Verhütung

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Diese Fragen sollten Teenager und Eltern beantworten können:

Verhütungsmittel
Viele der sexuell aktiven Jugendlichen verhüten nur hie und da. Einige wenige gar nie. Ein Prozent der Frauen, die in der Schweiz eine Abtreibung vornehmen liessen, ist unter 16 Jahre alt. Was ist die «Pille danach»?
Die «Pille danach» ist für Notfälle vorgesehen und sollte auf keinen Fall eine regelmässige Verhütungsmethode ersetzen. Sie ist in der Schweiz und einem guten Dutzend europäischer Länder rezeptfrei erhältlich. Im Ausland fragt man am besten nach der «Post coital contraception». Kann sich ein Mädchen ohne Wissen der Eltern die Pille verschreiben lassen?
Ein urteilsfähiges Mädchen kann selber zum Arzt gehen und entscheiden, ob es die Pille will oder nicht. Ärzte haben Schweigepflicht. Diese gilt bei allen urteilsfähigen Patienten – es sei denn, der Arzt wird davon entbunden.

HIV und Aids

Viele der Jugendlichen sind sich der Problematik einer Ansteckung bewusst. Der Informationsbedarf ist trotzdem gross.

Wie wird HIV übertragen?
Das Virus wird mit Körperflüssigkeiten übertragen. Blut (auch Menstruationsblut) und Sperma enthalten das Virus in hoher Konzentration. Wenn diese Körperflüssigkeiten in die Blutbahn oder auf die Schleimhäute der Geschlechtsteile, des Mundes oder des Darms eines anderen Menschen gelangen, kann HIV übertragen werden.

Wie schützt man sich vor einer Ansteckung mit HIV, wenn nicht beide mit Sicherheit wissen, dass sie sich nie angesteckt haben, oder wenn sie einander nicht treu sind?
Man sollte zwei goldene Regeln befolgen: vaginale und anale Penetration nur mit geprüften Präservativen oder Femidom; kein Sperma oder Menstruationsblut in den Mund.

Was, wenn es zu einer Ansteckung mit HIV gekommen ist oder gekommen sein könnte?
Innert maximal 72 Stunden nach einer Ansteckung kann eine sogenannte medikamentöse PEP-Therapie begonnen werden. Die Therapie hat keine Erfolgsgarantie, dauert vier Wochen und wird von vielen Nebenerscheinungen begleitet.

Wo macht man einen HIV-Test?
Beim Arzt oder anonym (Adressen gibts bei der Aids-Hilfe). Ein anonymer Test kostet ungefähr 50 Franken. Wenn der Test beim Hausarzt gemacht wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Ist Aids heilbar?
Nein. Es gibt Behandlungsmethoden, aber weder Impfstoffe noch heilende Therapien.

Das erste Mal

Die Hälfte der 16-Jährigen und gut ein Drittel der 17-Jährigen hat noch keine sexuelle Erfahrung gemacht. Dennoch: Ihr erstes Mal erleben die meisten Jugendlichen zwischen 16 und 17.

Was bedeutet der Begriff Schutzalter?
Vor dem 16. Geburtstag sind sexuelle Handlungen grundsätzlich strafbar: «Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft», heisst es im Artikel 187 des Strafgesetzbuchs, der sowohl für hetero- als auch homosexuelle Kontakte gilt. Keine Strafe gibts, wenn beide damit einverstanden sind und der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt. Ansonsten macht sich der ältere Partner strafbar.

Das erste Mal findet hauptsächlich in der elterlichen Wohnung statt – kaum je an Partys, draussen oder bei anderen daheim. Machen sich Eltern der Kuppelei schuldig, wenn sie Sex unter Minderjährigen dulden?
Den Straftatbestand der Kuppelei gibt es nicht mehr. Aber wenn die Eltern sexuelle Handlungen eines erst 15-jährigen Kindes mit einem 20-Jährigen in ihrem Haus dulden, könnten sie sich grundsätzlich der Beihilfe zu obigem Gesetzesartikel strafbar machen.