Der 65-Jährige ist mit seinem Motorrad auf der Landstrasse Richtung Ebnat-Kappel unterwegs. Plötzlich schiesst ein Auto aus einer Hofeinfahrt auf die Strasse. Der korrekt fahrende Töfffahrer hat keine Chance. Er prallt frontal gegen den Wagen. Vier Tage später stirbt er im Kantonsspital St. Gallen.

Der Autofahrer, der Anfang 2008 bei besten Sichtverhältnissen, gemäss Urteil aber «ohne sorgfältig rechts und links zu schauen», auf die Hauptstrasse fuhr, wird schuldig gesprochen – fahrlässige Tötung, befindet die zuständige Richterin und büsst ihn mit 1000 Franken. «Ein Menschenleben für 1000 Franken? Das darf nicht sein», sagt Berta Meier (Name geändert). Nach dem Tod ihres Vaters muss sie nun auch noch dieses Urteil verkraften. Zwar wurde der Bauer auch zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Franken verurteilt. Doch diese Summe muss der Täter nur dann zahlen, wenn er in den nächsten zwei Jahren wieder eine Straftat begeht. Diese Strafform ist neu.

«Was soll das? Diese Strafe merkt der Täter gar nicht», sagt Meier, die bis vor einem Jahr als Gefängnisaufseherin gearbeitet hat. «Und der Tod meines Vaters ist damit noch lange nicht gesühnt.» Sie wird das Urteil trotzdem nicht anfechten, weil es sich laut Auskunft der Behörden eher am oberen Rand des Strafmasses bewege, das für solche Taten ausgesprochen wird.

Strafen wir richtig? Der Bauch sagt nein. Und der Kopf fragt: Gibt es Gründe für so milde Urteile?

Eine erste Erklärung bietet das neue Strafrecht, das seit bald zwei Jahren in Kraft ist. Bundesrat und Parlament wollten bei weniger schwer wiegenden Delikten ausdrücklich, dass die Täter nicht mehr ins Gefängnis müssen, sondern zu zahlen haben. Das trage dazu bei, dass ein Täter in seinem sozialen Netz verankert bleibe und damit weniger rückfällig werde, meinte der Bundesrat in seiner Botschaft. Und: «Mit diesem Ansatz einher geht das Bestreben, die Kosten der Strafjustiz und insbesondere des Straf- und Massnahmenvollzugs zu senken.» Aus diesen beiden Gründen wurden die kurzen Freiheitsstrafen bis sechs Monate per Anfang 2007 quasi abgeschafft und durch Geldstrafen sowie gemeinnützige Arbeit ersetzt.

Dass Geldstrafen auch bedingt ausgesprochen werden können, wollten hingegen weder die Experten noch der Bundesrat. Das Parlament hat diese Möglichkeit in letzter Minute ins Gesetz geflickt – in ein Gesetz mit einer 20-jährigen Entstehungsgeschichte. Im ersten Jahr des neuen Strafrechts wurde bei 85 Prozent aller Verurteilungen eine Geldstrafe ausgesprochen, bei fast 90 Prozent war sie bedingt.

Und so erhielt auch der Bauer, der Meiers Vater tötete, nur eine bedingte Geldstrafe statt einer bedingten Freiheitsstrafe. Alles gewollt und demokratisch abgesegnet. Aber erfüllt eine solche Strafe noch ihren Zweck?

«Ja. Bei nicht so schwer wiegenden Straftaten sicher», sagt der Berner Strafrechtsprofessor Andrea Baechtold. «Eine Strafe soll die Leute abschrecken, ein Delikt überhaupt zu begehen. Und sie soll einen Täter davon abhalten, erneut straffällig zu werden.» Diese Ziele erreiche man bei den meisten kleineren Delikten mit einer Geldstrafe genauso gut wie mit einer Freiheitsstrafe. «In verschiedenen Untersuchungen hat man festgestellt, dass es bei fast allen Tätern, die das erste Mal ein nicht schwer wiegendes Delikt begehen, gar nicht so wichtig ist, welche Strafe man verhängt. Viel wichtiger ist, dass sie schnell und in einem eindrücklichen Verfahren ausgesprochen wird», bringt Baechtold die geltende Lehrmeinung auf den Punkt.

Und die Rache, das Bedürfnis des Opfers oder der Hinterbliebenen nach Vergeltung – zählt das gar nichts mehr? «Das spielt im modernen Strafrecht kaum mehr eine Rolle», sagt Baechtold, der als Mitglied der Expertenkommission das neue Strafrecht mitgeprägt hat. «Weil Rache nicht dazu beiträgt, die Kriminalität zu senken. Und das ist das oberste Ziel des Strafens.» Das Leid der Opfer werde nicht durch das Strafrecht, sondern durch Schadenersatzprozesse gegen Täter und staatliche Unterstützung im Rahmen des Opferhilfegesetzes ausgeglichen. Das Strafrecht hat über die Jahrhunderte eine erstaunliche Entwicklung durchlaufen: weg von der Rache durch Rädern und Vierteilen, hin zur Erziehung des Täters durch gemeinnützige Arbeit und elektronische Fussfesseln. Doch: Haben Rache und Vergeltung als Strafzweck tatsächlich ausgedient?

Nein, sagt der Richter und widerspricht dem Rechtswissenschaftler: «Hat ein Täter sein Opfer verletzt oder gar getötet, ist es für den Rechtsfrieden wichtig, dass der Richter eine Strafe verhängt, die der Täter wirklich spürt. Nur so haben das Opfer oder seine Angehörigen das Gefühl, sie werden ernst genommen», sagt der Zürcher Oberrichter Thomas Meyer (CVP). Und selbst Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf meinte zu den Geldstrafen in einem Interview mit der «Berner Zeitung» kritisch: «Strafen müssen den Betroffenen empfindlich treffen und auch eine präventive Wirkung haben.»

Das entspricht genau der Meinung des Volkes: Laut einer repräsentativen Beobachter-Umfrage akzeptieren die Schweizerinnen und Schweizer die neu eingeführte bedingte Geldstrafe für Sprayer und Ladendiebe, nicht aber bei Autolenkern, die mit 1,2 Promille Alkohol im Blut unterwegs sind. Die bedingte Geldstrafe genügt für Vermögensdelikte wie Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung. Sobald aber Leib und Leben auch nur bedroht sind, fordert das Volk eine Freiheitsstrafe. Die bedingte Geldstrafe für den Bauern, der Berta Meiers Vater totgefahren hat, geht somit völlig an den Bürgern vorbei.

Mit dieser Einschätzung machen die befragten Schweizer deutlich, dass sie nicht grundsätzlich gegen die bedingte Geldstrafe sind – wie einige FDP- und SVP-Politiker, die bereits ihre Abschaffung fordern. Die Befragten erteilen aber auch der Mehrheit der Richter eine Abfuhr, die die bedingte Geldstrafe in über 80 Prozent der Fälle von Fahren in angetrunkenem Zustand, in fast einem Viertel der Fälle von schwerer Körperverletzung und vereinzelt sogar bei Vergewaltigung anwenden.

Bei den bedingten Geldstrafen wächst also die Kluft zwischen dem Strafempfinden der Bevölkerung und den Urteilen der Richter. Die gleiche Tendenz ist bei der bedingten Freiheitsstrafe festzustellen. Bei der Frage also, ob ein Täter zuerst einen Schuss vor den Bug erhält oder sofort ins Gefängnis muss. Bei Freiheitsstrafen setzt das neue Strafrecht voll auf den bedingten Vollzug. Dieser ist neu nicht mehr nur für Strafen bis 18 Monate, sondern bis 24 Monate zulässig. Zudem muss die bedingte Freiheitsstrafe einem Ersttäter in der Regel gewährt werden. Nach altem Recht musste eine gute Prognose nachgewiesen sein, nach neuem Recht wird sie vermutet.

Das führt zu Urteilen, die man kaum nachvollziehen kann. So wurde ein 33-jähriger Mann, der seine Stieftochter über zwei Jahre hinweg mehrmals sexuell missbraucht hatte, vor zwei Jahren nach altem Recht vom Bezirksgericht Zürich zu 24 Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt. Dagegen rekurrierte er. Deshalb musste dasselbe Gericht den Fall vor wenigen Wochen nochmals beurteilen – jetzt unter dem neuen Strafrecht. Das Resultat: Der Täter erhielt wiederum eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten – neu aber bedingt.

Für den Zürcher Oberrichter Thomas Meyer, der dem neuen Strafrecht eher kritisch gegenübersteht, haben längere bedingte Freiheitsstrafen trotzdem ihre Berechtigung. «Es ist gut, dass wir neu bedingte Freiheitsstrafen bis zu 24 Monaten verhängen können. Früher wurden nämlich viele Urteile auf 18 Monate runtergedrückt, damit eine bedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen werden konnte. Das darf jetzt nicht mehr passieren.»

Zudem erhöht eine längere Gefängnisstrafe den Druck auf den Straftäter, sich in Zukunft korrekt zu verhalten. Bei einem Rückfall müsste er ja länger ins Gefängnis. «Die bedingte Freiheitsstrafe hat zu Recht eine grosse Bedeutung», meint auch der Berner Strafrechtsprofessor Andrea Baechtold, «denn sie ist die erfolgreichste Strafform überhaupt. Bloss rund zehn Prozent der bedingt Verurteilten werden rückfällig. Beim Rest bleibt es bei diesem einmaligen Ausrutscher.»

Trotzdem fordert die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer gemäss Beobachter-Umfrage, dass Freiheitsstrafen ab 18 Monaten unbedingt ausgesprochen werden (53 Prozent). Gefängnis bedingt dürfe es bei längeren Freiheitsstrafen überhaupt nicht geben, so die Befragten. 44 Prozent verlangen gar, dass nur Freiheitsstrafen bis maximal zwölf Monate bedingt gesprochen werden dürfen. Den Mann, der seine Stieftochter missbraucht hat, wollen 90 Prozent der Befragten ohne Bewährung im Gefängnis sehen. Der ehemalige Solothurner Oberrichter Rudolf Montanari (CVP), der die Ausweitung der bedingten Strafen kritisiert, fühlt sich bestätigt: «Die neue Regelung steht quer zum Rechtsempfinden einer Mehrheit der Bevölkerung.»

Kaum nachvollziehbar ist auch, warum 40 Prozent der Vergewaltigungen und fast 60 Prozent der schweren Körperverletzungen mit einer bedingten Strafe geahndet werden. Noch unverständlicher ist, dass sogar bei diesen schweren Delikten mitunter lediglich bedingte Geldstrafen verhängt werden. «Während der Täter von der Milde des Gesetzes profitiert, bleiben die Interessen der Verletzten und ihrer Angehörigen auf der Strecke. Das Unrecht, das ihnen angetan wurde, wird nicht gesühnt», kommentiert Ex-Oberrichter Montanari die Zahlen.

Und die Luzerner Oberrichterin Marianne Heer (FDP) reibt sich die Augen: «Was? 40 Prozent der Vergewaltigungen werden nur mit einer bedingten Strafe bestraft? Ich bin höchst erstaunt!» Nach ihrer Erfahrung liege das durchschnittliche Strafmass für eine Vergewaltigung bei dreieinhalb Jahren Gefängnis unbedingt. In diesen Fällen wird aber wohl zusätzlich eine andere Straftat wie schwere Körperverletzung vorliegen. Vergewaltigung allein wird tatsächlich so milde bestraft.

Strafen wir richtig? Das Volk meint nein. Es hält weder bedingte Geldstrafen für fahrlässige Tötung noch bedingte Freiheitsstrafen über 18 Monate, noch das Strafmass für Vergewaltigung oder schwere Körperverletzung für angemessen. Schon gar nicht verstanden werden lächerlich tiefe Geldstrafen für Kleindealer.

Gibt das den Richtern nicht zu denken? «Doch», antwortet Oberrichterin Marianne Heer. «Aber beim Richten darf ich grundsätzlich nicht nach der Volksmeinung schielen. Ich muss allen Umständen Rechnung tragen. Vor allem dem Leid des Opfers, der Schuld des Täters und der Chance, dass er es nach einem einmaligen Ausrutscher nicht wieder tut.» Dem stimmt der Zürcher Oberrichter Meyer zu: «Richter müssen eine gewisse Distanz zu den Emotionen der Bevölkerung wahren. Genau dafür sind wir gewählt, genau deshalb darf nur der Staat Strafen aussprechen. Sonst nähern wir uns der Lynchjustiz.»

Richter im Erklärungsnotstand

Dass die Justiz – wenn sie will – dem Empfinden der Bevölkerung dennoch Rechnung tragen kann, zeigen die Urteile gegen Raser, die in den letzten fünf Jahren massiv verschärft wurden. Ohne Gesetzesänderung, einzig durch die härtere Praxis der Gerichte. «Natürlich lese ich Leserbriefe, diskutiere mit Kollegen, studiere juristische Aufsätze, und so kann sich bei mir mit der Zeit die Überzeugung bilden, gewisse Fälle anders einzuschätzen», wehrt sich Heer. «Ich bin ja auch Teil dieser Gesellschaft.»

Nicht nur bei milden Raserurteilen reagierte die Bevölkerung mit Unmut: Das Volk nahm 2004 die Verwahrungsinitiative und vor zwei Wochen die Volksinitiative über die Unverjährbarkeit pornographischer Straftaten an – beide Male gegen den Widerstand von Rechtsgelehrten, Richtern und fast sämtlichen Parteien. Und die nächste Initiative ist bereits in Vorbereitung: Auch die Anti-Raser-Initiative richtet sich gegen zu milde Strafen.

Auch im Parlament wird das Strafrecht weiter zu reden geben: Zum einen fordern zwei parlamentarische Vorstösse die totale Abschaffung der Geldstrafe. Zum andern sind auch zum Jugendstrafrecht Änderungsanträge im Parlament hängig. Dieser Problematik wird der Beobachter in der nächsten Ausgabe nachgehen.

Ausserdem analysiert das Bundesamt für Justiz mit dem Projekt «Harmonisierung der Strafrahmen» bis Mitte 2009 das Strafmass aller Delikte, um zu prüfen, ob das Gesamtgefüge stimmt. Spätestens dann wird man auf das tiefe Strafmass aufmerksam werden, das derzeit bei Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung und Betrug gilt. Die Resultate will das Bundesamt für Justiz Mitte 2009 in Vernehmlassung geben.

Vielleicht findet dann endlich eine breite Debatte darüber statt, ob wir richtig strafen. Eine Debatte, die Professoren, Richter und Parteien nicht nur bei der Revision des Strafgesetzes, sondern auch bei der Unverjährbarkeitsinitiative verschlafen haben. Denn Strafrechtler mögen noch so gute Gründe haben, milder zu urteilen, als Volkes Stimme verlangt. Sie kommen nicht darum herum, diese Gründe immer wieder zu erklären. Denn Amt und Autorität genügen nicht mehr, um zu überzeugen. Der Doyen des Schweizer Strafrechts, Günter Stratenwerth, sagte es einmal so: Strafrecht sei das Verwalten öffentlicher Emotionen. Zurzeit gelingt das ziemlich schlecht.

Umfrage: Schweizer bezweifeln die Wirksamkeit von Geldstrafen

Fast zwei Drittel der Schweizerinnen und Schweizer kennen die Strafe nicht, mit der in der Schweiz seit zwei Jahren Taten hauptsächlich geahndet werden: die neue Geldstrafe. Sie hat bei nicht so schwer wiegenden Delikten die Freiheitsstrafe ersetzt. Diese Geldstrafe kann neben einer Busse ausgesprochen werden und muss meist erst bezahlt werden, wenn man rückfällig wird (bedingte Geldstrafe).

Die Mehrheit der Schweizer erachtet diese bedingte Geldstrafe als weniger streng als eine bedingte Freiheitsstrafe. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Beobachters.

In konkreten Fällen akzeptieren die Bürger die bedingte Geldstrafe bei Delikten wie Sachbeschädigung und Diebstahl – nicht aber bei Taten, die eine Bedrohung für Leib und Leben darstellen, etwa Fahren in angetrunkenem Zustand.

Haben Sie schon von den neuen Geldstrafen gehört?

 

Nein: 62% Ja: 38%

Als wie hart empfinden Sie eine bedingte Geldstrafe?

 

eher nicht so hart    55,1%

 

 
genügend/sehr hart    29,9%

 

 
Weiss nicht, k. A.    15%
Geld oder Gefängnis: Welche Bestrafung ist die richtige?

Eine bedingte Geldstrafe genügt für Diebe und Sprayer, nicht aber für alkoholisierte Autofahrer, meinen die Befragten.

 

Legende:
    bedingte Gefängnisstrafe
    bedingte Geldstrafe
    weiss nicht/keine Antwort

Jemand stiehlt in einem Laden Waren für 3000 Franken. Soll er eine bedingte Frei-heitsstrafe von zwei Monaten erhalten oder eine bedingte Geldstrafe von 2400 Franken?

 

37% 54% 9%

Ein 18-Jähriger versprayt eine Hauswand. Soll er eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Tagen erhalten oder eine bedingte Geldstrafe von 420 Franken?

 

34% 57% 9%

Ein Automobilist fährt mit 1,2 Promille Alkohol Auto. Soll er eine bedingte Gefängnisstrafe von 15 Tagen erhalten oder eine bedingte Geldstrafe von 2000 Franken?

 

51% 41% 8%

Quelle: Repräsentative Konso-Umfrage unter 700 Personen in der Schweiz, Oktober 2008

Geldstrafen verdrängen Freiheitsstrafen: Das hat sich in den letzten zwei Jahren verändert

Das neue Strafrecht hat die bedingte Geldstrafe zur häufigsten Strafe der Schweiz gemacht. 85 Prozent aller Strafen sind gemäss Bundesamt für Statistik Geldstrafen. Fast 90 Prozent davon müssen nur gezahlt werden, wenn der Täter rückfällig wird. Diese sogenannt bedingten Geldstrafen verdrängen die bedingten Freiheitsstrafen und werden nicht nur bei kleinen Delikten wie Diebstahl oder Sachbeschädigung, sondern auch bei schwerer Körperverletzung oft (23 Prozent) verhängt. Die unbedingten Geldstrafen ersetzen einen Teil der unbedingten Freiheitsstrafen (zum Beispiel bei Diebstahl und Fahren in angetrunkenem Zustand).