Gleich in vier Liegenschaften in Opfikon-Glattbrugg bereichern sich Schweizer Hausbesitzer an Flüchtlingen. Sie verlangen zum Teil das Doppelte der üblichen Marktmiete für bescheidene Zimmer. Die Gemeinde will das nicht mehr akzeptieren.

Doch statt Alternativen zu bieten oder die Hauseigentümer zu verklagen, hat die Gemeinde Ende Oktober Dutzende Flüchtlinge schriftlich verwarnt – weil sie zu viel Miete zahlten. Ab Januar soll ihnen der Beitrag so massiv gekürzt werden, dass es für die Miete nicht mehr reicht.

«Ich wohne mit drei Männern und zwei Frauen in einer Fünfzimmerwohnung. Mein Zimmer kostet heute 850 Franken, ab Januar erhalte ich noch 380 Franken», sagt ein Kriegsflüchtling aus Somalia. «So viel Geld kann ich nicht einsparen, indem ich weniger esse.» Er weiss nicht, wie es im Januar weitergehen soll.

Man gibt den Druck einfach weiter

So ergeht es Dutzenden von Flüchtlingen, seit sie Mitte November von der Asylorganisation Zürich (AOZ) über die neuen Mietansätze von Opfikon informiert wurden. Die AOZ hat von der Gemeinde den Auftrag, die Flüchtlingsbetreuung gemäss deren Vorgaben durchzusetzen.

Gerd Bolliger, Leiter der Opfiker Sozialabteilung, verteidigt das Vorgehen der Stadt: «Es kann ja nicht sein, dass Hausbesitzer einen völlig überrissenen Profit aus der Notlage der Flüchtlinge ziehen. Geld, das letztlich von den Steuerzahlern über die Sozialhilfe finanziert werden muss.» Die von der SVP-nahen Stadträtin Beatrix Jud präsidierte Sozialbehörde hatte bereits im Sommer beschlossen, die Mietbeiträge künftig von der Anzahl Mieter in einer Wohnung abhängig zu machen. Wohnen zum Beispiel fünf Personen in einer Wohnung, erhält jede künftig noch 380 Franken bei einer Gesamtmiete von 1900 Franken. Bisher waren es zwischen 850 und 950 Franken pro Zimmer, unabhängig von der Belegung einer Wohnung. Die Ansätze gelten künftig für alle Sozialhilfebezüger. Dass jetzt die Flüchtlinge als Erste unter Druck geraten, ist für Bolliger unschön, aber unausweichlich: «Die Mietverträge wurden von den Flüchtlingen, nicht von der Gemeinde unterschrieben.»

«Es ist gut, wenn Gemeinden auf unterschiedliche Weise versuchen, die Situation zu verbessern. Es wird sich zeigen, welches Vorgehen sich bewährt.»

Gerd Bolliger, Leiter Sozialabteilung Opfikon ZH

Die für ihre rigide Sozialpolitik bekannte Stadt Opfikon dürfte die erste Gemeinde sein, die auf diese Weise Druck auf Mietabzocker ausüben will. Der AOZ sind bisher keine anderen Gemeinden bekannt. Zürich und Dietikon gehen einen anderen Weg: Sie zeigten solche Vermieter wegen Mietzinswuchers an. «Es ist gut, wenn Gemeinden auf unterschiedliche Weise versuchen, die Situation zu verbessern. Es wird sich zeigen, welches Vorgehen sich bewährt», sagt Bolliger. «Wir sind auch mit einzelnen Vermietern in Kontakt und hoffen, dass sie ihre Mieten auf ein akzeptables Mass senken.» Es sei auch vorstellbar, dass die Gemeinde ein ganzes Haus miete.

Keine Hilfe von der Asylorganisation

Die Flüchtlinge sind verunsichert. Sie müssen bis Ende November sieben bis zehn Bewerbungen um günstigere Wohnungen schreiben. Nur: Viele der Flüchtlinge sprechen kaum Deutsch und können keine Briefe schreiben. Werden sie also von der AOZ bei der Wohnungssuche unterstützt? «Wir suchen keine Wohnungen für Flüchtlinge, eine Vermittlung in andere Gemeinden wäre sogar gesetzlich nicht erlaubt», sagt Thomas Schmutz, Sprecher der Asylorganisation. «Wir zeigen ihnen aber, wie man sich im Internet um Wohnungen bewerben kann und weisen sie auf Inserate in Zeitungen und an Pinnwänden bei den Grossverteilern hin.»

Über diesen Weg werden die Flüchtlinge kaum günstigere Wohnungen finden. Gesetzlich ist klar die Gemeinde verpflichtet, für genügend Wohnraum zu sorgen. «Das ist uns bewusst. Und wir werden auch niemanden auf der Strasse lassen. Wer weder in Opfikon noch in einer anderen Gemeinde etwas Passendes findet, wird voraussichtlich in eine Notwohnung umziehen müssen.» Das sind allerdings befristete Angebote, und es sind nicht immer genügend Wohnungen oder Zimmer vorhanden, bestätigt Bolliger. Ein Teil der Flüchtlinge müsse wohl nach Jahren wieder in ein Asylzentrum zurück und dort mit neu eintreffenden Flüchtlingen leben.

Für die Flüchtlinge ein Rückschritt. «Integration beginnt mit den eigenen vier Wänden», unterstreicht die Asylorganisation seit Jahren.

Die Arbeitgeber sind nicht in der Pflicht

Auch Arbeitgeber reagierten verunsichert auf das Vorgehen der Gemeinde Opfikon. In Arbeitsbewilligungen für Flüchtlinge, die das Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) ausstellt, heisst es nämlich: «Arbeitgeber verpflichten sich, dafür zu sorgen/zu überprüfen, dass dem Arbeitnehmer eine bedarfsgerechte Wohnung zur Verfügung steht. Der Nachweis kann eingefordert werden.» Eine Arbeitgeberin machte sich bereits Gedanken, ob sie jetzt selber eine Wohnung mieten und den angestellten Flüchtlingen untervermieten müsse. Das AWA räumt aber nach Abklärungen ein, dass es für diese Verpflichtung keine gesetzliche Grundlage gibt. «Wir werden den Satz aus den künftigen Verfügungen streichen», versichert AWA-Sprecherin Irene Tschopp.

Update vom 04. März 2016

Jetzt macht die Stadt Opfikon ZH Ernst: Sie kürzt Flüchtlingen das Wohngeld und zeigt einen Vermieter wegen Wucher an.

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