Wie der Beobachter berichtete, hat das Bundesgericht die Amortisationstabelle in einem Leasingvertrag für ungültig erklärt, weil sie eine versteckte Strafe bei vorzeitiger Auflösung enthielt. Die Folge: Der Kunde konnte ohne Zusatzkosten aus dem Vertrag aussteigen.

Inzwischen haben sich beim Beobachter ein Dutzend Personen gemeldet, die den Vertrag auflösen möchten, und der Berner Fürsprecher Konrad Rothenbühler, der das Bundesgerichtsurteil erstritten hat, wird mit Anfragen überhäuft. «Auffallend viele Leute mit sehr teuren Fahrzeugen wollen nun aussteigen», stellt er fest.

«Das Urteil ist klar»

Doch die Leasingbranche wehrt sich, wie das Beispiel von Peter und Frieda Bach (Name geändert) zeigt. Die Eheleute aus dem Thurgau wollten ihren Wagen aus Kostengründen vorzeitig zurückgeben. Doch der Garagist behauptet, das Urteil lasse eine reduzierte Nachforderung zu, selbst wenn die Tabelle fehlerhaft sei. Dieser Meinung ist auch der Schweizerische Leasingverband. Geschäftsführer Markus Hess: «Es kann keine Rede davon sein, dass viele Leasingnehmer nun kostenlos aus dem Vertrag aussteigen können. Vielmehr ist der Einzelfall zu prüfen.»

«Falsch», entgegnet Hubert Stöckli, Rechtsprofessor an der Universität Fribourg. «Das Bundesgerichtsurteil ist klar. Enthält die Amortisationstabelle eine versteckte Vertragsstrafe, ist sie ungültig, und der Kunde kann ohne Kostenfolge aus dem Leasingvertrag aussteigen.»

Anders wäre es nur, wenn die Leasingfirmen neue, gültige Amortisationstabellen erstellten und die Kunden diesen schriftlich zustimmten, ergänzt Stöckli. Darum gilt bei bestehenden Verträgen: Unterschreiben Sie keine neuen Dokumente! Und falls Sie Ihr Leasingauto vorzeitig zurückgeben wollen, lassen Sie die Amortisationstabelle durch eine Fachperson oder durch den Beobachter prüfen.