Aline Fehr* aus Bern freut sich: Als sie ihr Auto nach einer Städtereise in Berlin-Tegel zurückgibt, gibt es keine Warteschlange am Hertz-Schalter. Aber auch keinen Mitarbeiter, der den retournierten Wagen kurz begutachtet und ihr ein Rückgabeprotokoll ausgehändigt hätte. «Da wir keinen Schaden verursacht hatten, war das für mich völlig in Ordnung so», sagt Fehr.

 

Das war im Juni 2015. Ende August kommt Post. Hertz teilt Aline Fehr mit, drei Türen des Mietwagens müssten neu lackiert werden. Kosten: insgesamt 2300 Euro – allerdings aufgeteilt in drei einzelne Schadensposten, jeder knapp unter 1000 Euro. Fehrs Selbstbehalt beläuft sich laut Vertrag auf 1000 Euro. Will heissen: Sie müsste für die gesamten Kosten der angeblichen Schäden selbst aufkommen. 

 

Aline Fehr schreibt an Hertz, erhält aber keine Antwort. Sie habe keinen Schaden verursacht und auch kein entsprechendes Protokoll unterschrieben, argumentiert sie. Woher man wisse, dass sie den Schaden verursacht habe, drei Monate nach der Miete?

Weder Belege noch Beweise

 

Auch der Beobachter meldet sich bei der Mietwagenfirma und stellt folgende Fragen: Wie können Sie belegen, dass Frau Fehr den Schaden verursacht hat? Und können Sie uns die drei separaten Reparaturbelege kopieren, wenn wirklich jeder Schaden einzeln repariert wurde? Die Fragen werden von einer Instanz an die nächste, von einem Land ins andere weitergeleitet, dazwischen herrscht lange Funkstille. Im Oktober 2015 endlich die Nachricht: Hertz verzichtet auf sämtliche Forderungen.

 

Doch im März 2016 flattert wieder ein Schreiben in Fehrs Briefkasten. Die Inkassofirma Creditreform will im Auftrag von Hertz 1100 Franken eintreiben; 900 Franken Schaden plus 200 Franken Verzugsschaden. Wieder fragt der Beobachter nach und erhält daraufhin die Mailkopie einer knappen Hertz-internen Botschaft: «Inkasso sofort stoppen».

 

«Ich rate davon ab, ein Auto einfach nur zurückzugeben. Es ist besser, wenn der Wagen vom Personal entgegengenommen und als in Ordnung bewertet wird», sagt Franco Muff, Ombudsmann der Schweizer Reisebranche. Auch wenn es im Moment ein paar Minuten länger dauert: Es lässt sich ein ganzer Haufen Ärger vermeiden.

 


*Name geändert

Mietwagen: Die Tipps vom Experten

Das rät Touristik-Ombudsmann Franco Muff, damit die Mietfahrt nicht zum Luxustrip wird.

  • Ihre Kreditkarte muss über eine ausreichende Deckung verfügen. Nicht alle Autovermieter akzeptieren ein Bardepot. Und sie muss auf den Namen des Hauptlenkers lauten.

  • Je nach Destination gelten andere Altersbegrenzungen – nach unten wie nach oben. Manchmal müssen Leute unter 26 oder Senioren happige Zuschläge zahlen.

  • Schliessen Sie einen Vertrag ab, in dem der Selbstbehalt ausgeschlossen ist.

  • Erwägen Sie, welche Zusatzversicherungen Sie abschliessen wollen. Informieren Sie sich, was die entsprechenden Abkürzungen bedeuten. Reifen-, Unterboden- und Glasschäden sind nicht gedeckt. Und: Achten Sie beim Wohnmobil auf die ungewohnte Fahrzeughöhe.

  • Studieren Sie den Vertrag bei der Entgegennahme des Mietwagens in Ruhe und unterzeichnen Sie nur, was Sie verstehen und akzeptieren.

  • Sehen Sie sich den Wagen gut an, bevor Sie losfahren: Lackschäden, Beulen und Kratzer müssen auf dem Vertrag vermerkt werden. Unbedingt auch die Reifen kontrollieren.

  • Lassen Sie sich bei der Rückgabe des Mietwagens bescheinigen, dass alles in Ordnung ist. Am besten fotografieren Sie das Auto bei der Übernahme und bei der Rückgabe von allen Seiten.