Peter Model

Hausgasse 3

3000 Bern

als Besteller

und

Toni Schlosser

Eisengasse 1

3000 Bern

als Unternehmer

vereinbaren was folgt:

  1. Der Unternehmer entfernt das alte Treppengeländer zur Eingangstüre und entsorgt es auf seine Kosten. Der Unternehmer erstellt ein neues Treppengeländer aus feuerverzinkten Vierkant-Rohren, Durchmesser 2 cm, dem beiliegenden Plan entsprechend. Das Geländer wird mit Chromstahlschrauben fixiert.

  2. Der Unternehmer verpflichtet sich, die oben genannten Arbeiten innert 4 Wochen nach Unterzeichnung des Vertrages auszuführen.

  3. Der Werklohn für die oben genannten Arbeiten beträgt Fr. 1200.- netto inkl. MwSt. Der Werklohn ist in drei gleich hohen Raten zu bezahlen. Die erste Rate ist bei Vertragsschluss fällig. Die zweite Rate ist innert drei Tagen nach der Montage des neuen Geländers zu bezahlen. Die dritte Rate ist innert 20 Tagen nach der Montage des neuen Geländers zu überweisen, sofern die Arbeiten korrekt ausgeführt wurden und der Besteller innert dieser Frist schriftlich keine Mängel beim Unternehmer gerügt hat.

  4. Rügt der Besteller bestehende Mängel schriftlich, so ist der Unternehmer verpflichtet, die Mängel innert 10 Tagen nach Erhalt der Mängelrüge zu beheben. Werden die Mängel innerhalb dieser Frist nicht behoben, so ist der Besteller berechtigt, die Mängel auf Kosten des Unternehmers durch einen Dritten beheben zu lassen. Werden durch den Besteller innert der genannten Frist keine Mängel gerügt, so gilt das Werk als genehmigt.

Ort, Datum, Unterschrift

Kommentar:
Erstellen Sie einen Werkvertrag, der möglichst genau Ihren Bedürfnissen entspricht. Die zu erledigenden Arbeiten sollten detailliert aufgelistet werden. Versuchen Sie, beim Werklohn wenn möglich einen Rückbehalt zu vereinbaren. Dies veranlasst den Unternehmer eher, gerügte Mängel speditiv zu beheben.

Muster-Werkverträge können auch beim Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-Verein bezogen werden.