Ja – und es handelt sich dabei nicht nur um eine Eigenheit der Swisscom. Die Sperrung ist vielmehr in einer Verordnung zum Fernmeldegesetz vorgegeben: Telekom-Anbieter müssen überwachen, ob Prepaid-Nummern genutzt werden. Bei fehlender Nutzung sind sie verpflichtet, die Nummern ausser Betrieb zu nehmen, «wenn innerhalb von 24 Monaten keine Verbindung von und zu einer solchen Nummer hergestellt» wurde. Mit dieser Vorschrift, so Bernhard Bürki vom Bundesamt für Kommunikation, soll die Anhäufung von «toten» Nummern vermieden werden.

Die drei grossen Telekom-Anbieter Swisscom, Sunrise und Orange halten diese Spezialität in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen respektive in Begleitinformationen zu ihren Produkten fest. Swisscom (Natel easy) und Sunrise (Sunrise pronto) sperren die Nummern, wenn das Handy zwölf Monate lang nicht benutzt wurde.

In den folgenden sechs Monaten können sich betroffene Kundinnen und Kunden bei den Anbietern melden, wenn sie die SIM-Karte aktivieren und damit das Gesprächsguthaben und die Nummer wieder nutzen möchten. Erfolgt keine Meldung, verfällt nach total 18 Monaten das Guthaben, und die Nummer wird anderweitig vergeben. Orange wiederum sperrt sein «PrePay»-Produkt erst nach 720 Tagen. Die Kundschaft hat danach 180 Tage Zeit, mit einer Aufladung die Nummer und das vorhandene Guthaben zu aktivieren. Unterlässt sie das, verfällt beides.

Swisscom und Orange schicken betroffenen Kundinnen und Kunden eine SMS, um sie über die bevorstehende Sperrung zu informieren – ein gut gemeintes, jedoch wenig wirksames Verfahren, da diese Handys ja offensichtlich wenig gebraucht werden. Eine schriftliche Benachrichtigung wäre kundenfreundlicher – und dank der neuen Registrierungspflicht nun ja auch möglich.