Frage: Ich habe kürzlich einen Termin beim Zahnarzt vereinbart. Am Telefon sagte man mir, ich müsse nach der Behandlung gleich bar bezahlen. Darf der Zahnarzt das verlangen?

Antwort von Beobachter-Expertin Rita Périsset, Fachbereich Konsum:

Ja, er darf das Honorar gleich einfordern. Denn das Gesetz schreibt keine Zahlungsfristen vor. Es geht vielmehr davon aus, dass sofort bezahlt wird, sobald die Leistung erbracht worden ist.

Doch eine solche Zahlungsbedingung ist zweifellos unüblich. Normalerweise erhält man ja nach einem Arztbesuch eine Rechnung mit Zahlungsfrist. Sie können nun wählen, ob Sie dem Vertrag mit Barzahlung – denn eine solche Abmachung ist rechtlich ein Vertrag – zustimmen wollen. Wenn nicht, sollten Sie den Zahnarzt wechseln.

Bei bestimmten Verträgen regelt das Gesetz die Fälligkeit der Zahlung. Etwa beim Kaufvertrag: Verkäufer und Käufer sind verpflichtet, ihn gleichzeitig zu erfüllen. Oder beim Werkvertrag, also zum Beispiel bei Handwerkerarbeiten, wo der Kunde gleich nach Beendigung der Arbeiten zahlen muss. Aber in beiden Fällen können die Parteien etwas anderes miteinander vereinbaren – etwa eine Frist von 30 Tagen, wie sie weit verbreitet ist.